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Schwangerschaftshose rutscht: Mangel?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

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Auch während einer Schwangerschaft wollen Frauen moderne Kleidung tragen und ihren runden Bauch nicht hinter einer unförmigen Garderobe verbergen. Dazu soll das Kleidungsstück natürlich am besten perfekt passen und nicht ständig verrutschen. Das Amtsgericht (AG) München hat hierzu aber entschieden, dass eine rutschende Schwangerschaftshose nicht mangelhaft und damit ein Rückgaberecht ausgeschlossen ist.

Im zugrunde liegenden Fall kaufte sich eine schwangere Frau im Frühling eine weiße Leinenschwangerschaftshose für 119 Euro. Sie trug die Hose das erste Mal aber erst im Sommer, sodass ein vom Geschäft freiwillig eingeräumter Umtausch nicht mehr möglich war. Trotz des Tunnelzugs rutschte der Frau die Hose ständig über die Hüften, sodass sie die Leinenhose gegen Rückzahlung der 119 Euro wieder zurückgeben wollte. Immerhin habe man ihr beim Kauf der Hose zugesichert, dass die Hose nicht rutschen würde. Die Verkäuferin bestritt das jedoch und lehnte eine Rücknahme der Hose gegen Geld ab, sodass die schwangere Frau vor Gericht zog.

Das AG wies sämtliche Ansprüche der Schwangeren zurück. Die Hose sei nicht mangelhaft. Da jede Frau körperlich anders gebaut sei, könne nicht erwartet werden, dass eine Hose nicht rutsche. Das gelte vor allem für Schwangere, deren Rundungen individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Anderes gelte nur dann, wenn der Verkäufer explizit zugesichert habe, dass die Hose nicht rutschen wird. Hier müsse aber die schwangere Frau beweisen, dass der Verkäufer diese Aussage getätigt hat. Das konnte die Schwangere vorliegend nicht, sodass kein Anspruch auf Rückgabe besteht.

(AG München, Urteil v. 19.12.2011, Az.: 155 C 16176/11)

(VOI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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