Schwerer Fehler bei der Arbeit? DAS müssen Sie SOFORT tun, um Ihren Job zu retten

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Ein schwerer Fehler berechtigt den Arbeitgeber unter Umständen zu einer fristlosen Kündigung. Jedenfalls riskiert der Arbeitnehmer dann eine Abmahnung und, falls er bereits abgemahnt wurde, die verhaltensbedingte Kündigung.

Wie aber sollte sich der Arbeitnehmer hier am besten verhalten? Was sollte er tun, um Nachteile möglichst zu vermeiden? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Läuft es am Arbeitsplatz gut und hat man ein gutes Verhältnis zum Chef und zu den Kollegen, würde ich regelmäßig dazu raten, den Fehler offen einzugestehen und mit dem Chef darüber zu sprechen, wie es dazu kommen konnte und wie man es in Zukunft besser machen kann.

Die meisten Arbeitnehmer werden hier wohl keine Abmahnung oder Kündigung befürchten müssen. Mitunter kann einem das Eingeständnis und wie man mit dem Fehler umgeht sogar als Stärke angerechnet werden.

Eine Garantie, von arbeitsrechtlichen Nachteilen verschont zu bleiben, hat man aber auch dann nicht. Bei sehr gravierenden Fehlern, besonders im Fall einer Straftat, verliert mitunter auch der verdienstvolle Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz.

Sitzt man dagegen nicht sattelfest im Job, etwa weil man mit dem Chef nicht klar kommt, man gemobbt wird, oder man bereits die eine oder andere Abmahnung bekommen hat, ist die Sache komplizierter.

Ist die Chance groß, dass der Fehler nicht „zu Tage tritt“, kann es das Beste sein, den Chef gar nicht erst auf den Fehler aufmerksam zu machen. Steht man nämlich auf der „Abschussliste“, wird der Arbeitgeber jeden größeren Fehler als Steilvorlage für eine Kündigung nutzen.

In eindeutigen Fällen, in denen der Fehler auf jeden Fall „herauskommt“, kann ein sofortiges Eingeständnis der bessere Weg sein.

Zwar muss man trotzdem regelmäßig mit der Kündigung rechnen. Durch ein sofortiges, aufrichtiges Eingeständnis vor Ausspruch der Kündigung verbessert der Arbeitnehmer aber die eigene Position bei einer nachfolgenden Kündigungsschutzklage.

Denn: Arbeitsgerichte nehmen immer eine Interessenabwägung vor zwischen den Interessen des Arbeitgebers an der Kündigung und den Interessen des Arbeitnehmers an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses. Legt der Arbeitnehmer seinen Fehler sofort offen, und entschuldigt er sich umgehend bei den Geschädigten, wirkt sich das bei der Interessenabwägung regelmäßig zu seinen Gunsten aus.

Manch eine fristlose Kündigung, die an sich eindeutig wäre, könnte deshalb vom Richter in Zweifel gezogen werden, was wiederum die Aussichten des Arbeitnehmers auf eine hohe Abfindung regelmäßig verbessert.

Da man insoweit nur von einem sofortigen Eingeständnis profitieren kann, bleibt einem meist keine Zeit, einen Anwalt um Rat zu fragen.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Mit einem Eingeständnis und einer Entschuldigung verbessern Sie regelmäßig Ihre Abfindungschancen im Fall eines eindeutigen und offensichtlichen schweren Fehlers. Andererseits gestehen Sie den Fehler, und gegebenenfalls auch die Straftat, damit regelmäßig unwiderruflich ein. Ihre diesbezügliche Entscheidung werden Sie aufgrund des Zeitmangels meist allein fällen müssen.

Rufen Sie nach dem Fehler trotzdem schnellstmöglich bei einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an, auch wenn die Kündigung noch nicht ausgesprochen wurde. Besprechen Sie mit dem Experten die beste Vorgehensweise und die Aussichten einer Kündigungsschutzklage. Vom Experten erfahren Sie je nach Situation konkrete Verhaltenstipps, die Schlimmeres verhindern können.

Im Fall einer Kündigung sollten Sie den Anwalt am selben Tag anrufen, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten. So nutzen Sie alle Ihre Chancen auf Joberhalt oder Abfindung optimal aus.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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