Scottish Widows und Clerical Medical - aktuelle Ansprüche - Warnung vor einer übereilten Kündigung

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Die Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) ist bekanntlich zur Scottish Widows Ltd. (SWL) umfirmiert, die wiederum Policen aus dem deutschsprachigen Raum zwischenzeitlich von der Scottish Widows Europe S.A. (SWE) in Luxemburg verwalten lässt. Auch wenn die Policen überwiegend im Zeitraum von 1997 bis 2008 vertrieben worden sind, so existieren nach wie vor viele laufende Verträge. Betroffene Versicherungsnehmern sind unsicher, ob sie diese Policen denn nun kündigen können.

Deshalb wollen wir an dieser Stelle alle Versicherungsnehmer der CMI, SWL und SWE vor einer voreiligen Kündigung eindringlich warnen und auf diesem Wege Alternativen aufzeigen:


  • Auszahlungsansprüche: In vielen Verträgen der damaligen CMI sind ganz konkrete Auszahlungen in Form von Ratenzahlungen oder Einmalzahlungen festgelegt worden, die in vielen Fällen von CMI bedingungslos zu leisten sind, auch wenn die Police zwischenzeitlich „leer“ ist oder der noch vorhandene Policenwert dazu nicht ausreicht (sog. Erfüllungsansprüche). CMI weigert sich dann die Auszahlungen zu leisten, was aber nicht rechtens ist. Lassen Sie sich diese Ansprüche nicht durch eine unbedachte Kündigung entgehen. Wir verhelfen Ihnen hier zu Ihren Ansprüchen!

Informieren Sie sich hier zu Auszahlungsansprüchen


  • Widerspruch/Rücktritt: In nahezu allen uns bekannten Fällen entsprachen die Belehrungen zum Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrecht nicht den gesetzlichen Vorgaben, wiesen demnach inhaltliche und/oder formelle Fehler auf oder sind zum falschen Zeitpunkt erteilt worden. Statt einer Kündigung bietet sich deshalb häufig ein Widerspruch bzw. Rücktritt an, da die Versicherung dann auch die Gebühren, Abschlusskosten und vor allem die tatsächlich erzielten Gewinne herauszugeben hat. Diese sind in aller Regel deutlich über denjenigen, welche Ihnen die Versicherung bei einer Kündigung ausweist.  

Informieren Sie sich hier zu Widerspruch und Rücktritt


Selbstverständlich kann es im Einzelfall auch vorteilhaft sein, den Vertrag noch laufen zu lassen oder eine Kündigung auszusprechen. Aber auch insoweit wollen wir Sie auf Besonderheiten hinweisen:


  • Fortführung des Vertrages: Sie sind sich unsicher, ob Sie den Vertrag fortführen lassen wollen? Wir beraten Sie gerne und erklären Ihnen, wie der Vertrag genau funktioniert, mit welchen Auszahlungen Sie derzeit und in Zukunft rechnen können. Die Vorteile und Nachteile einer Fortführung wie auch das Einsetzen oder den Widerruf von Bezugsberechtigungen im Erlebens- und Todesfall legen wir Ihnen gerne dar. Bitte beachten Sie, dass Ihr Vertrag auf die Scottish Widows Europe S.A. in Luxemburg übertragen wurde. Diese Gesellschaft ist am Markt nicht aktiv tätig, so dass deren Kapitalausstattung auf lange Sicht nicht transparent ist.


  • Kündigung des Vertrages: Sie erwägen die Kündigung des Vertrages? Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen auf, mit welchen Konsequenzen die Kündigung verbunden ist, welche Auszahlung Sie erwarten dürfen und ob und in welcher Höhe steuerliche Belastungen auf Sie zukommen.


Sollten Sie eine genauere Prüfung zu der Entwicklung Ihres Vertrages oder mögliche Rückabwicklungsansprüche der Höhe nach bestimmen lassen, so können wir Ihnen auch entsprechende Sachverständige vermitteln. Wir können insoweit aus erfolgreicher Zusammenarbeit Gutachter empfehlen, die schon zahlreiche Gutachten zu den unterschiedlichen Versicherungen der CMI bzw. SWL und SWE erstellt hat.   


Rechtsanwalt Urban Schädler vertritt nunmehr seit über 15 Jahren (seit dem Jahre 2006) betroffene Anleger bei der Clerical Medical bzw. den Nachfolgegesellschaften. In der Summe sind daraus mehrere Hundert Betroffene mit weit über hundert Millionen Euro an Forderungen von RA Urban Schädler anwaltlich betreut worden.


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