Sensation: OLG München zum Schaden bei Finanzierungen/verbrieftem Rückgaberecht im VW Abgasskandal

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Erstmals hat ein Oberlandesgericht in Deutschland, hier das OLG München (Az: 32U 793/111119) einen entscheidenden Hinweis erlassen, wonach durch Darlehen finanzierte Autokaufverträge mit verbrieftem Rückgaberecht aufgrund des VW Abgasskandals rückabgewickelt werden können, da den jeweiligen Autokäufern ein Schaden entstanden ist. Dies gilt selbst dann, wenn ein garantierter Rückgabepreis zum Kaufzeitpunkt vereinbart wurde. Dieser Hinweisbeschluss ist eine Sensation, da eben nun auch Käufer mit finanzierten Pkw-Kaufverträgen und hier dreht es sich um viele hunderttausende Betroffene, ihre Rechte gegen die jeweiligen Autokonzerne aufgrund des Abgasskandals durchsetzen können.

Das Oberlandesgericht führt in dem Hinweis aus, dass der Schaden bei einem Anspruch nach § 826 BGB vorliegend in dem Abschluss eines nachteiligen Vertrages liegt, wobei der Geschädigte Befreiung von der vertraglichen Pflicht verlangen kann. Die Naturalrestitution erfolgt in diesen Fällen durch Rückabwicklung des Vertrages, wobei der Anspruch des Geschädigten auf die Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung der Vorteile, zu erfüllen ist.

Einfach übersetzt heißt dies, dass bei finanzierten Fahrzeugen, die mit einer Betrug Software belastet sind, selbstverständlich die Rückabwicklung möglich ist, selbst wenn ein verbrieftes Rückgaberecht zu einem aktuellen guten Marktpreis vorliegt. 

Der Schaden des jeweiligen Pkw Käufers liegt darin, dass er dem Pkw schlicht und einfach günstiger eingekauft hätte, wenn zum Kaufzeitpunkt klar gewesen wäre, dass der Pkw mangelbehaftet ist.

Gerade vor dem Hintergrund, dass zum 31.12.2018 die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt sein dürften, sollte man nun nicht mehr zögerlich sein. Selbst wenn es unwahrscheinlich erscheint, aber wie beschrieben, der VW-Konzern hat keine Argumente mehr, sodass nach menschlichem Ermessen nichts mehr schiefgehen kann und letztendlich die Verbraucher, die sich trauen, aufzustehen, hierfür auch belohnt werden und sich von dem unliebsamen Betrugsdiesel lösen können.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KLAMERT & PARTNER Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KLAMERT & PARTNER Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


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