Setzen Sie Ihren Anspruch auf gleichen Lohn bei Teilzeitarbeit durch!

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Sind Sie in Teilzeit beschäftigt und erhalten eine geringere Stundenvergütung als Ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen, obwohl Sie dieselbe Tätigkeit ausüben? Ein richtungsweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) könnte auch für Ihre Situation von Bedeutung sein.


Fallbeispiel: Ungerechte Bezahlung in der Teilzeit

In einem aktuellen Fall klagte ein Rettungsassistent, der in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis tätig war, gegen seinen Arbeitgeber wegen Ungleichbehandlung bei der Stundenvergütung. Trotz gleicher Qualifikation und Tätigkeit wie die vollzeitbeschäftigten Kollegen, erhielt er eine niedrigere Stundenvergütung. Er forderte eine zusätzliche Vergütung für den Zeitraum von Januar 2020 bis April 2021.


Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts BAG

Das BAG bestätigte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München (LAG München, Urt. v. 19.01.2022 - 10 Sa 582/21) und wies die Revision des Arbeitgebers zurück. Das Gericht erkannte an, dass die geringere Stundenvergütung des Klägers eine ungerechtfertigte Benachteiligung darstellt (BAG, Urt. v. 18.01.2023 - 5 AZR 108/22). Es wurde festgestellt, dass der geringfügig beschäftigte Rettungsassistent bei gleicher Tätigkeit und Qualifikation keinen geringeren Lohn erhalten darf als seine vollzeitbeschäftigten Kollegen.


Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil unterstreicht Ihren Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, unabhängig von Ihrer Arbeitszeit. Als Ihr Anwalt im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und eine faire Behandlung sicherzustellen.


Fordern Sie, was Ihnen zusteht!

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder Fragen zu Ihren Rechten als Teilzeitkraft haben, kontaktieren Sie mich. Gemeinsam analysieren wir Ihren Fall, bewerten Ihre Ansprüche und entwickeln eine Strategie, um Ihr Recht auf gleiche Bezahlung durchzusetzen.


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Warten Sie nicht länger, Ihre Rechte geltend zu machen. Ich bin bereit, Sie umfassend zu beraten und Ihre Ansprüche zu vertreten.


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