Sex-Abo: Heiße Affäre The Dating Corp LTD, zahlbar an EP PAYMENTS BV (Veripay BV)+ Mahnung v. Euro Collect GmbH

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Uns liegt erneut ein Fall eines ungewollten Abovertrags zur Prüfung und Verteidigung gegen die „The Dating Corp LTD“ (Heiße Affäre) vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Wie gerät man in den ungewollten Abovertrag?

Die erstmalige Anmeldung auf derartigen Dating-Plattformen ist für gewöhnlich kostenlos. Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme zu anderen Singles) bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft, wobei die Preise je nach Länge der Mitgliedschaft variieren. 

In dem uns vorliegenden Fall werden nun Kosten i. H. v. 174,50 Euro für die „Mitgliedschaft für das 1. Halbjahr“ verlangt, wobei bereits angegeben wird, dass die Gesamtlaufzeit 12 Monate für 349 Euro betrage. 

Nutzer berichten uns, dass ihnen nicht bewusst gewesen sei, dass sich eine kostenlose Anmeldung in ein teures Premium-Abo verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. 

Zumeist erfahren Betroffene erst durch die erste Rechnung von der Abo-Mitgliedschaft.

So auch in dem uns vorliegenden Fall. Hier wird im Namen der „The Dating Corp LTD“ mit Sitz in London für die halbjährige Mitgliedschaft bei „Heiße Affäre“ 174,50 Euro verlangt, zu zahlen an die EP PAYMENTS BV. 

Beachtlich ist, dass das Schreiben bzgl. der Vertragsbestätigung unter der Firmierung "Veripay BV" erfolgt, also die Firma "Veripay BV" im Impressum der bestätigenden E-Mail geführt wird. Schon dies wirft Fragen auf.

Werden die geforderten Beträge nicht gezahlt bzw. zurückgebucht, so droht oftmals bei derartigen Abofallen die Einschaltung eines Inkassounternehmens und/oder eines Rechtsanwalts, was mit weiteren Kosten verbunden ist. 

In uns vorliegenden Fälle wurde die Inkasso-Gesellschaft Euro Collect GmbH aus Monheim am Rhein eingeschaltet.

Unser Rat an Betroffene

Begleichen Sie die Forderung keinesfalls ungeprüft.

Ihre Verteidigungschancen stehen gut! 

Wahrscheinlich sind Sie in einen ungewollten Abovertrag geraten und die Forderung könnte unrechtmäßig geltend gemacht werden. Ursache ist häufig, dass die Gebührenpflichtigkeit der Plattform (oder die Verlängerung eines Test-Abos) nicht ausreichend ausgewiesen oder eine Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde. 

Reagieren Sie schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Online- Abos verteidigen bzw. die Verträge kurzfristig anfechten.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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