Signa Holding Insolvenz, Rechtslage für Anleger in Deutschland?

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Die Hiobsbotschaften rund um die Insolvenz der österreichischen Signa-Holding reißen nicht ab. 

Schon Ende vorletzter Woche hatte auch die Signa Real Estate Management Germany GmbH in Berlin Insolvenzantrag gestellt. Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine Deutschlandtochter der Signa Prime Selection.

Vor allem an diversen Tochtergesellschaften beteiligte deutsche Kapitalanleger sind massivst verunsichert. Sie befürchten einen teilweisen oder sogar vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals und fragen Rechtsanwalt und Fachanwal für Bank - und Kapitalmarktrecht Eser nach Handlungsmöglichkeiten.

Grundsätzlich stehen geschädigte Kapitalanleger nicht schutzlos da.

Das deutsche Kapitalanlagerecht gibt Kapitalanlegern umfangreiche rechtliche Werkzeuge an die Hand. Neben der Forderungsanmeldung können im Einzelfall auch Schadensersatzansprüche gegen Prospektverantwortliche, Hintermänner, Treuhänder und Wirtschaftsprüfer bestehen. Ein prominentes Beispiel ist hier Wirecard und Ernst &Young.

Anleger die Anleihen gezeichnet haben, können, falls Fälligkeit eingetreten ist,  selbstverständlich auch Ansprüche auf positive Erfüllung gerichtlich und/oder außergerichtlich geltend machen.

Investoren dessen Anleihen noch nicht fällig sind, können möglicherweise die Anleihen auch  außerordentlich fristlos kündigen und den Nominalbetrag sofort fällig stellen.

Auch wer den Kapitalmarkt zu spät oder falsch über im Unternehmen intern bereits bekannte Informationen informiert, muss den Investoren Schadenersatz leisten. 

Haftung der Wirtschaftsprüfer auf Schadensersatz?

Sollte sich zudem herausstellen, dass die Jahresabschlüsse einzelner  Konzerntöchter uneingeschränkt testiert wurden, obwohl die Voraussetzungen für ein solches Testat nicht vorlagen, kommt auch eine Haftung der Wirtschaftsprüfer auf Schadenersatz wie im Fall der Wirecard AG in Betracht.

Was Sie jetzt tun können?

ESER LAW bietet Anlegern und Investoren die Möglichkeit sich für zukünftige weitere Informationen und sich daraus ergebende Handlungsoptionen unverbindlich und kostenfrei an einer Interessengemeinschaft zu beteiligen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Eser mit Sitz in Stuttgart bündelt hierbei die Interessen der geschädigten Anleger und hat hierzu eine Interessengemeinschaft gegründet.

Benutzen Sie am besten die Antwortmöglichkeit von anwalt.de oder schreiben Sie uns über info@eser-law.de an!

Wer sind wir?

Die Kanzlei Eser LAW berät und vertritt geschädigte Investorinnen und Investoren. Wir sind seit 18 Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und  haben bei zahlreichen Masseschadensfällen Schadensersatzansprüche für Anlegerinnen und Anleger geltend gemacht und durchgesetzt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereines. Er ist Gründer der Kanzlei Eser LAW.

Darüber hinaus lehrt er jahrelang im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW).



Foto(s): Kemal Eser

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