SilviRom Forest GmbH & Co. KG: ​Anleger fordern außerordentliche Gesellschafterversammlung

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Die Anleger der SilviRom Forest GmbH & Co. KG haben bis heute insgesamt ca. 9,5 % des Kapitals in Form von Auszahlungen zurückerhalten. Dies ist wenig erfreulich für die Anleger, waren doch laut Emissionsprospekt bis einschließlich 2017 Zahlungen in Höhe von ca. 40 % prognostiziert worden. Insgesamt wurden den Anlegern bis zum Jahr 2020 Auszahlungen bis zu ca. 270 % in Aussicht gestellt. Angesichts der aktuellen Situation des Fonds scheint es inzwischen allerdings gut möglich, dass sich das Investment zu einem Verlustgeschäft entwickeln wird.

Wirtschaftskanzlei Mutschke initiiert außerordentliche Gesellschafterversammlung

Die Entwicklungen im Fonds haben nun dazu geführt, dass eine Vielzahl von Anlegern auf Initiative der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bei der Fondsgeschäftsführung die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung beantragt hat. Auf diesem Wege soll ein Gesellschafterbeschluss herbeigeführt werden mit dem Ziel, einen unabhängigen Experten als Sonderprüfer zu bestellen.

Anleger wollen Sonderprüfer

Der Sonderprüfer soll die derzeitige Marktsituation der Waldflächen des Fonds objektiv beleuchten und gemeinsam mit der Geschäftsführung des Fonds eine fundierte Strategie entwickeln, wie weiter mit den Waldflächen verfahren werden kann und soll (Verkauf, Fortführung etc.). Zu diesem Zwecke soll die Geschäftsführung verschiedene unabhängige Experten kontaktieren, die sich den Gesellschaftern auf einer Gesellschafterversammlung präsentieren können. Die Auswahl des am besten geeigneten Bewerbers soll dann von den Gesellschaftern selbst vorgenommen werden.

Von vorneherein unrealistische Einschlagsmengen?

Wie konnte es zu den für die Anleger besorgniserregenden Entwicklungen im Fonds überhaupt kommen? Neben den unerwartet hohen Kosten scheinen insbesondere die geringen Einschlagsmengen zu einer fehlenden Rentabilität des Fonds verantwortlich zu sein.

Dem Protokoll zu einer Gesellschafter- und Treugeberversammlung war zu entnehmen, dass gerade die geringen behördlich genehmigten Einschlagsmengen problematisch seien. So würde von den Behörden mit einem sogenannten Operat der Umfang an Festmetern (fm) festgelegt, die pro Hektar und Jahr in einem bestimmten Gebiet geschlagen werden dürften. Sollte bei einem der Wälder ein Operat von über 7 fm/ha genehmigt werden, so sei dies das Operat mit der bisher höchsten bekannten genehmigten Einschlagsmenge.

Angesichts dieser Zahlen verwundert die Aussage, dass im Prospekt für die zum Zeitpunkt der Prospekterstellung bereits erworbenen Wälder gutachterlich ein jährlicher Einschlag pro Hektar mit 10,12 fm bzw. 7,54 fm angenommen worden war und diese Werte auch Grundlage für die im Prospekt seinerzeit avisierte Auszahlungsstruktur gewesen seien. Wenn in der Vergangenheit jedoch allenfalls Einschlagsmengen von unter 7 fm/ha genehmigt worden waren, ist nicht weiter verwunderlich, dass beispielsweise für den Forst Turnu Severin das jährliche Einschlagsvolumen auf lediglich 3,41 fm/ ha festgelegt wurde.

Unerklärlich ist vor diesem Hintergrund, worauf dann die gutachterliche Einschätzung im Prospekt beruhte, nach der ein jährlicher Einschlag von 10,12 fm/ ha bzw. 7,54 fm/ ha der Prognose zugrunde gelegt wurde. Auf Nachfrage eines Gesellschafters, wie es zu den abweichenden Annahmen im Prospekt gekommen sei, obwohl es doch bereits bestehende Operate für die Forstflächen gegeben haben müsse, hat die Geschäftsführung diese Diskrepanz damit erklärt, dass es die Möglichkeit gebe, „beim Kauf von Flächen die bestehenden Operate nachzuverhandeln, solange diese nicht älter als drei Jahre seien.“ Es bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen eines Kaufs auch bestehende Operate zu optimieren. Dieses habe jedoch aufgrund der sehr restriktiven behördlichen Vorgaben nicht umgesetzt werden können.

Betrachtet man vor diesem Hintergrund die Prognoserechnung im Prospekt und berücksichtigt, dass das jährliche Einschlagsvolumen bei ca. der Hälfte der Prognose liegt, so erscheint eine Rendite für die Gesellschafter im laufenden Geschäft kaum erreichbar. Hierin könnte auch ein Prospektfehler zu sehen sein.

Warum wurde ein Wildgatter eingerichtet?

Nach dem Konzept des Fonds sollte in ein Portfolio aus verschiedenen Wäldern investiert werden. Beinahe beiläufig wurde dann in einem Bericht der Geschäftsführung ausgeführt, dass zu dem Forst Ludesti eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Wild- und Jagdgatters erarbeitet würde und diese Maßnahme eine zusätzliche Werthaltigkeit schaffen sollte.

Weiter hieß es hierzu, dass das Wildgatter fertiggestellt sei und es mittelfristig verkauft werden solle, wobei von einer deutlichen Wertsteigerung der Fläche ausgegangen werde. In einem Zwischenbericht wurden die Anleger dann darüber informiert, dass das Wildgatter aktiv zum Verkauf angeboten würde, aber nur zurückhaltendes Interesse für derartige „Liebhaberprojekte“ bestünde. Der ursprünglich geplante zügige Verkauf habe daher bisher nicht realisiert werden können.

Auf Nachfrage eines Gesellschafters in einer Gesellschafterversammlung wurde ausgeführt, dass eine Auflösung des Gatters nicht in Betracht käme, da neben den getätigten Investitionen auch die nur schwer realisierbaren behördlichen Genehmigungen verfallen würden. Darüber hinaus dürften die Tiere nicht einfach in die Freiheit entlassen werden. Dieses würde zusätzliche Strafzahlungen nach sich ziehen.

Zwischen der Bodenproduktion und der Jagdausübung mag zwar ein Zusammenhang bestehen. So konnte auch der Prospekt verstanden werden, wenn dort von „Nebengeschäften wie die Jagd“ die Rede war. Davon zu unterscheiden ist jedoch sicherlich der Aufbau und Betrieb eines Jagd- oder Wildgatters.

Zudem ist auch nicht ersichtlich, dass die Geschäftsführung zu irgendeinem Zeitpunkt die Gesellschafter über dieses Vorhaben vorab informiert und die Planung eines solchen Jagdgatters zur Abstimmung gestellt hätte. Angesichts der Tatsache, dass der Forst Ludesti wohl direkt in ein Wildgatter umgewandelt werden sollte, ist daher unverständlich, dass die Gesellschafter nicht direkt zur Abstimmung über die Einrichtung eines Wildgatters aufgefordert bzw. zumindest ausführlich und engmaschig informiert wurden.

Es stellt sich zudem die Frage, auf welcher Grundlage die Geschäftsführung überhaupt davon ausging, dass sich ein solches Jagdgatter rentieren würde. Der Umstand, dass das Jagdgatter offenbar von Beginn an auf kein Interesse gestoßen ist, deutet darauf hin, dass es sich bei diesem Projekt um eine Fehlplanung gehandelt hat, die zudem laufende Unterhaltskosten in erheblicher Höhe verursacht.

Im Ergebnis besteht weiter die Gefahr, dass die Erlöse aus dem Holzverkauf und der sonstigen Verwertung der Waldflächen keine nennenswerten Erträge bringen, aber mit erheblichen Kosten verbunden sind. Von jährlichen Auszahlungen in Höhe von 4 bis 6 % seit 2010, wie ursprünglich vorgesehen, kann offenbar keine Rede mehr sein.

Bündelung der Anlegerinteressen

Die Wirtschaftskanzlei Mutschke kämpft für das gemeinsame Interesse der Anleger der SilviRom Forest GmbH & Co. KG, die derzeitigen Probleme des Waldfonds aktiv anzugehen. Nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft muss die Geschäftsführung dem Ansinnen der Anleger nachkommen, wenn genügend Anleger eine solche Gesellschafterversammlung fordern. Nachdem das hierzu erforderliche Quorum erreicht war, hat die Wirtschaftskanzlei Mutschke aktuell die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung beantragt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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