Sind Sie als Rechtsanwalt oder Notar 2024 von schlechten Google Bewertungen betroffen? Wir helfen beim Löschen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Rechtsanwälte und auch Notare brauchen sich auch im Jahr 2024 unberechtigte Negavtivbewertungen (z. B. von einem Prozessgegner nach einem gewonnenen Verfahren) auf Google Maps nicht gefallen zu lassen und können diese löschen. 


Seit mehreren Jahren vertrete ich Mandantinnen und Mandanten (nachfolgend verwende ich die männliche Form zum Zwecke der Vereinfachung) aus den verschiedensten Berufsgruppen. Viele Mandanten sind Rechtsanwälte sowie Notare. Nach meiner persönlichen Erfahrung sind Rechtsanwälte (weniger Notare) dafür prädestiniert negative Google Bewertungen zu erhalten. Eine typische Konstellation musste ich vor einigen Jahren persönlich in meinem eigenen Google Unternehmensprofil erfahren:



So habe ich selbst einmal (nachdem ich für einen Mandanten ein Gerichtsverfahren gewinnen konnte) eine negative Bewertung in meinem Google Profil von dem entsprechenden Prozessgegner erhalten. In dem betreffenden Fall war der Bewerter (also der Prozessgegner meines Mandanten) so "freundlich", seinen Klarnamen zu verwenden, sodass ich ihn sofort einordnen konnte. Jedenfalls konnte ich diese unberechtigte negative Google Bewertung zügig löschen, da es sich um keinen Mandanten von mir handelte und Prozessgegner kein Recht haben, dem generischen Rechtsanwalt eine Bewertung auf Google zu geben. In diese richtung hatte bereots 2019 auch das LG München I entschieden (Urteil vom 20.11.2019 - 11 O 7732/19).




1. Anwälte und Notare können sich gegen unberechtigte Google Bewertungen wehren!



Rechtsanwälte und Notare brauchen unberechtigte Negativbewertungen auf Google nicht hinnehmen. Oftmals besteht die Möglichkeit, derartige Bewertungen löschen zu lassen.

Eine Möglichkeit zur Löschung besteht immer dann, wenn der Bewerter kein Mandant gewesen ist (Fake-Bewertungen), sofern die Bewertungen gegen die Google Richtlinien oder geltendes Recht verstoßen (z.B. krasse Beleidigungen, Datenschutzverstöße etc.) oder wenn die Bewertung sogar strafbare Inhalte aufweise (z. B. üble Nachrede / Verleumdung, strafbar nach §§ 186, 187 StGB).

Nach meiner persönlichen Erfahrung kommen Negativbewertungen bei Rechtsanwälten oftmals aus der Richtung von Prozessgegnern oder auch von ehemaligen Mandanten, die mit dem Prozessverlauf unzufrieden sind (wofür aber der Rechtsanwalt nicht immer etwas kann).


2. Als Rechtsanwalt oder Notar von negativen Google-Bewertungen betroffen? Wir können helfen!


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativenGoogle Bewertungen löschen zu lassen!

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Bewertungen von Rechtsanwälten bzw. Notaren auf Google kennen wir alle Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigter Google Bewertungen  zu erreichen.


3. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!



Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen löschen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de).

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).


4. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Wenn auch Sie als Rechtsanwalt oder Notar leider eine oder gar mehrere unberechtigte negative Bewertungen auf Google erhalten haben und diese dringend löschen lassen möchten:

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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