Sinkende Inzidenzen – Ende des homeoffice: Muss ich jetzt zurück ins Büro?

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Mit sinkenden Inzidenzen bereiten immer mehr Arbeitgeber die Rückkehr ihrer Mitarbeiter an ihre Büroarbeitsplätze vor. Was tun, wenn man aber (noch) nicht wieder zurück ins Büro möchte?

Weisungsrecht: Der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort 

Rein rechtlich ist die Sache klar: Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht und kann damit festlegen, wo der Arbeitsort ist. In der Regel ist das der Betrieb. Die Anordnung, im Homeoffice bzw. mobil zu arbeiten, kann daher auch wieder aufgehoben werden.

Weiter Hygienekonzepte erforderlich

Unternehmen, die ihre Mitarbeiter jetzt zurück an den Arbeitsplatz holen, müssen dem Infektionsschutz aber Rechnung tragen. Dies sind insbesondere folgende Maßgaben:

  • Abstandsregeln: mindestens 1,5 Meter
  • Wenn diese nicht eingehalten werden können: Maskenpflicht
  • Regelmäßiges Lüften

Wie bisher muss also mit Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen gearbeitet werden, und wo immer Abstände nicht eingehalten werden können, kommen Scheiben oder Trennwände zum Einsatz. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für Beschäftigte, Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.

Angst vor Ansteckung?

Auch wenn die mobile Arbeit sich für den Arbeitnehmer als praktisch erwiesen hat und er diese gern fortsetzen würde, muss er gute Gründe vorweisen, wenn er (noch) nicht zurück in den Betrieb möchte. Der Arbeitnehmer darf sich der Anordnung des Arbeitgebers beispielsweise nicht aus Angst vor Ansteckung widersetzen. In Betrieben, in denen der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Arbeit im Homeoffice oder zur mobilen Arbeit getroffen hat, gelten deren Vorgaben zwingend. Gibt es keine Betriebsvereinbarung und enthält der Arbeitsvertrag auch keine entsprechende Regelung, muss der Arbeitnehmer der Weisung folgen und zurück in den Betrieb kommen - natürlich nur, wenn der Arbeitgeber entsprechende Hygienemaßnahmen wie Abstand und ausreichend Desinfektionsmittel garantieren kann.

Ausnahme: Risikogruppen können weiterhin auf Homeoffice hoffen

Etwas anders sieht es bei Risikogruppen aus. Wer unter einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer COPD, leidet, kann im Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der PErsonalabteilung erreichen, auch weiter im Homeoffice bzw. mobil arbeiten zu dürfen. Allerdings prallen dabei zwei Belange aufeinander. Auf der einen Seite die gesundheitlichen Interessen des Einzelnen, auf der anderen Seite die betrieblichen Notwendigkeiten. Eine Garantie auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten ergibt sich daher nicht.

Wenn Ihr Chef Sie also auffordert, wieder zurück ins Büro zu kommen, oder Sie wegen Ihrer Weigerung eine Abmahnung oder gar Kündigung erhalten, lassen Sie sich von uns beraten. Wir prüfen, ob Sie der Anweisung folgen müssen, ob der Gang vor Gericht erforderlich ist oder ob ein Gespräch mit dem Chef oder der Personalabteilung lohnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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