Smartgeräte als Beweismittel im Strafverfahren

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Smartgeräte erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit: Smartphones, Tablets, ein Teddy, der antwortet, Smarthäuser, deren Heizung z.B. von außen regulierbar sind. Was man sich immer klar machen muss, ist, dass diese Geräte dazu geeignet sind, Strafverfolgungsbehörden von außen einen Zugriff auf Informationen zu ermöglichen, ohne dass der einzelne darauf Einfluss hat. Viele Smartgeräte haben Mikrofone. Diese Mikrifone sind notwendig, damit das Gerät auf die Befehle des Anwenders reagiert. Das gesprochene Wort kann somit aufgezeichnet und weitergegeben werden. Da die zu den Geräten dazugehörigen Server in aller Regel in Amerika (USA) stehen, gelten auch nur die dort üblichen Datemschutzregelungen. In Amerika darf quasi alles gespeichert und verwertet werden. Durch Benutzung dieser Geräte willigen Sie in genau diese Handhabung ein - auch, wenn Sie gar nicht in Amerika, sondern in Deutschland leben und Ihr Gerät hier benutzen. 

Vor ein paar Wochen nun passierte folgendes:

Die beliebte Sprachassistentin Alexa wurde vom Landgericht Regensburg als Beweismittel in einem Strafverfahren zugelassen und verwendet. Und das war zulässig! Der Angeklagte wurde daraufhin wegen Totschlags verurteilt, obwohl man zunächst dachte, man könne ihm das gar nicht nachweisen. Er selber stritt die ganze Zeit die Tat ab und es gab zunächst keine Beweismittel, die ihm seine Schuld nachweisen konnten. Doch dann kam das Gericht auf die Idee, die Sprachassistentin Alexa "zu befragen". 

Was war passiert?

Der Angeklagte soll seine Lebensgefährtin getötet haben. Vorher kam es zu einem Gespräch zwischen den beiden. Wie sie wissen, blinkt Alexa zwischendurch immer auf und "sucht" nach Signalen, die sie auffangen kann. Was der Angeklagte nicht wusste, war, dass Alexa die ganze Zeit das Gespräch aufzeichnete. Und genau daraus ergab sich später dann die Täterschaft des Angeklagten.

Wie kam das Gericht an die Date heran? Es fragte bei Amazon nach und bat darum, die Aufzeichnungen zu erhalten. Netterweise gab Amazon die Daten freiwillig heraus. Hätte sich Amazon geweigert, hätte sich das Gericht an den Serverbetreiber in Amerika wenden müssen. Das wäre sehr viel umständlicher gewesen. 

An all das -  die lauschenden Smartgeräte und auch bereitwillige Dritte, die zu viele Informationen preisgeben, die man selber nicht preisgeben würde - muss gedacht werden, wenn man Smartgeräte nutzt. 



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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