Untätigkeitsklagen bei nicht bearbeiteten Einbürgerungsanträgen

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+++Einbürgerung+++

Ich möchte noch mal zum Einreichen von Untätigkeitsklagen aufrufen! In Berlin sind ca. 20.000 - 30.000 Einbürgerungsverfahren offen! In anderen Bundesländern herrschen teilweise ähnliche Zustände. 

Bisher gab es in Berlin die bezirkliche Zuständigkeit. Heißt: In jedem Bezirk gab es eine eigene Einbürgerungsbehörde. Ab dem 01.01.2024 werden all diese einzelnen Behörden zu einer großen Behörde zusammengefasst und dann befindet sie sich nur noch bei der Ausländerbehörde. Die ganzen offenen Verfahren werden dann in Kisten und Kartons und teilweise gescannt ohne Reihenfolge zur neuen Behörde gebracht. Das bedeutet schon jetzt großes Chaos und zeitliche Verzögerung. 

Große Ausnahmen aber werden all jene Verfahren sein, bei denen geklagt wird. Das hat etwas mit Zuständigkeiten zu tun. Diese Akten verbleiben bei den jetzigen Einbürgerungsbehörden und werden dort erstmal weiter bearbeitet. Daher bietet es sich an, zur Beschleunigung und um nicht im Chaos des Umzugs unterzugehen, noch jetzt schnell eine Untätigkeitsklage einzureichen. Vereinbaren Sie möglichst zeitnah mit mir einen Termin, lassen sich von mir erstberaten und beauftragen mich, für Sie Untätigkeitsklagen zu verfassen!

Tel: 030 214 63 529

Die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage auch außerhalb Berlins zu erheben, gilt natürlich bundesweit. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Antrag bereits gestellt haben, komplett alle Unterlagen eingereicht haben und die Einbürgerungsbehörde nicht weiter tätig wird. Dann warten Sie drei volle Monate und haben dann endlich die Möglichkeit, die Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht gut begründet zu erheben. Auch, wenn ich in Berlin sitze, so ist es möglich, dass ich diese Aufgabe für Sie übernehme. Es wird keinen Gerichtstermin geben, sondern die Gerichte entscheiden im schriftlichen Verfahren. Daher ist es nicht notwendig, dass ich vor Ort bei Ihnen meinen Kanzleisitz habe.

Die Kosten, die Ihnen entstehen, kann das Gericht der Gegenseite auferlegen, wenn wir die Klage gewinnen. Dies entscheidet das Gericht direkt.

Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie mit mir einen Termin - entweder vor Ort in meiner Kanzlei oder online per Video Call!

030 - 214 63 529 oder info@rechtsanwaltskanzlei-schairer.de


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