Untätigkeitsklagen gegen Einbürgerungsbehörden

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Warum man so schnell wie möglich, am besten noch heute, eine Untätigkeitsklage einreichen sollte: 

Vorab, es ist nie zu spät. Wenn Sie alle Ihre Unterlagen komplett eingereicht haben, ein Aktenzeichen vorliegt und Sie die Gebühr bezahlt haben, dann ist der erste große Schritt getan. Wenn jetzt auch noch alle Voraussetzungen der Einbürgerung vorliegen, dann könnte die Behörde eigentlich zeitnah entscheiden. Entscheidet die Einbürgerngsbehörde nicht inenrhalb von 3 Monaten, dann steht Ihnen die Möglichkeit der Untätigkeitsklage zur Verfügung. Das können Sie sofort nach den drei Monaten machen oder jederzeit später.

Dennoch rate ich zur Eile, da es zum einen immer mehr Untätigkeitsklagen werden und dadurch natürlich auch die Bearbeitungszeiten bei Gericht immer länger dauern. Zum anderen werden ab dem Zeitpunkt des neuen Gesetzes Zehntausende von Neuanträgen innerhalb kürzester Zeit erwartet. Das heißt, es wird eventuell einen Grund für die Einbürgerungsbehörde geben, dass sie verzögert arbeiten darf. Wie das die Gerichte bewerten werden, steht noch nicht fest. Aber alleine deswegen würde ich nicht daraf warten, dass die Behörde mit diesem Argument kommen könnte. Daher: Melden Sie sich unter 030 214 63 529 oder unter info@rechtsanwaltskanzlei-schairer.de und lassen Sie uns gemeinsam klagen. Das Geld, das Sie vorinvestieren, erhalten Sie ja zurück, wenn wir die Klage gewinnen. Und momentan werden alle Untätigkeitsklagen (sofern die Voraussetzungen der Einbürgerung weiterhin besteht) gewonnen bzw erledigen sich. Auch, wenn sich die Klage erledigt, erhält man das Geld zurück. Melden Sie sich!


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