So gelingt der Hausverkauf durch die Erbengemeinschaft

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Sie haben zusammen mit anderen ein Haus oder eine Wohnung geerbt? Wie läuft das am besten ab, wenn Ihre Miterben und Sie unterschiedliche Vorstellungen davon, was mit der Immobilie passieren soll?


Immobilien sind heutzutage bei vielen Erbschaften der zentrale Kern des geerbten Nachlasses. 

Schließlich bedeutet ein Haus oder eine Wohnung einen hohen wirtschaftlichen Wert. 

Vielleicht ist Ihnen Ihr eigenes Ziel klar: Sie wollen die Immobilie jetzt verkaufen. Der Verkaufserlös soll dann im nächsten Schritt unter den Erben aufgeteilt werden.


Oder für den Fall, dass einer der Erben die Immobilie übernimmt, soll ein gerechter Ausgleich unter den Erben erzielt werden.


Soviel zunächst zur Theorie, denn die tägliche Praxis sieht nach meiner Erfahrung leider häufig ganz anders aus. Oft vernebeln Emotionen den Blick für die Realität – sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich. 


In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, 

  • welche Entscheidungen die Erbengemeinschaft treffen muss, 
  • welche Vorteile es hat, einen Experten hinzuzuziehen und 
  • was in diesem Kontext sonst noch alles zu beachten ist.

Wenn mehrere Personen zusammen eine Immobilie erben, ist es wichtig Streit von Anfang an zu vermeiden. Aber wie sieht die Praxis aus: Schnell wird das Haus oder die Wohnung des Erblassers zum Zankapfel.


Die Hinterbliebenen haben sehr oft unterschiedliche Ansichten, wenn es um den

  • Verkaufserlös geht, 
  • die Mieteinnahmen zu verteilen sind oder das 
  • ein Wohnrecht ansteht
  • von steuerlichen Fragen ganz zu schweigen.

Wenn es um Häuser oder Wohnungen innerhalb einer Erbengemeinschaft geht, sollten diese zügig geregelt werden, da Immobilien mit laufenden Kosten belastet sind. Schließlich müssen Versicherungsprämien, Grundsteuer, Strom- und Heizkosten laufend bezahlt werden.


Für das Wohl aller Beteiligten muss die Erbengemeinschaft gemeinsam einen Weg finden, dieses Problem zu lösen. 


Wenn es um den Verkauf geht, muss nun einmal Klarheit her: einstimmig müssen sie Entscheidungen gefällt werden. Das bedeutet, alle Erben müssen sich einig sein, ob und an wen verkauft werden soll. Natürlich spielt dabei auch der Preis eine wichtige Rolle.


Wenn auch nur ein einziger Erbe blockiert, scheitert der Verkauf.  Die Mehrheit der Erben reicht nicht aus, um den Verkauf durchzusetzen.  


Unser Kanzleialltag zeigt deutlich: Wenn sich die Erbengemeinschaft nicht über die Verkaufsbedingungen einigen kann, führt dies immer wieder zu erheblichen Verzögerungen und es macht den Verkauf der Immobilie unmöglich! 


Es lehrt die Erfahrung zwei Dinge: 


1. Je größer die Erbengemeinschaft, umso eher gibt es Zwistigkeiten. 

Und: 

2. Je geringer die Bande der Familie, desto schwieriger sind die Interessen unter einen Hut zu bringen.


Um einen zügigen und reibungslosen Verkauf der geerbten Immobilie zu gewährleisten, bietet sich z. B. folgender Weg an: 


So kann die Erbengemeinschaft darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll ist, einen Miterben mit dem Verkauf der ererbten Immobilie zu beauftragen. Diesem Miterben wird dazu eine Vollmacht erteilt. So kann er alle notwendigen Schritte eigenständig durchführen. Selbstverständlich ist so eine Vollmacht kein Freifahrtschein für jede denkbare Konstellation, sondern eine Verpflichtung: Es soll das bestmögliche Ergebnis für die Erben erzielt werden.


Der Bevollmächtigte muss natürlich gewissenhaft handeln, denn sonst haftet er gegenüber den Miterben. So ist garantiert, dass die Interessen der Miterben umgesetzt werden. So eine Vollmacht kann auch jemanden erteilt werden, der nicht Erbe ist, sondern der mit seiner Erfahrung und qualifiziert die Verhandlungen für alle Erben führt.


Wir helfen Ihnen, die entsprechenden Dokumente rechtsicher zu gestalten oder bereits bestehende Vollmachten auf ihre rechtliche Haltbarkeit zu überprüfen. Und auch bei den nächsten Schritten begleiten wir Sie: Sei es bei 

  • der Erbschaftsteuer, 
  • dem Notartermin oder 
  • beim Verteilen des Verkaufserlöses entsprechend der Erbquoten

– um nur einige Beispiele zu nennen.


Mit unseren Lösungsvorschlägen schaffen wir klare, verbindliche Regelungen, die erfahrungsgemäß alle Miterben akzeptieren.


Sprechen Sie uns ganz einfach direkt an! Wenn Sie frühzeitig die richtigen Entscheidungen treffen , geht es mit einer zügigen Verteilung des Verkaufserlöses und der Auflösung der Erbengemeinschaft zügig zum Ziel. Dann haben Sie Ihr Ergebnis erreicht: Ohne Streit das Beste realisiert.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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