So wehren Sie sich gegen überteuerte Kurzzeitmieten

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Möblierte Kurzzeitmieten: Ein wachsendes Problem in Berlin

Berlin zieht jährlich Tausende von Menschen an – von Touristen bis hin zu jungen Fachkräften aus aller Welt. Diese Popularität hat auch die Immobilienbranche erkannt. Besonders auffällig ist der Anstieg von möblierten Wohnungen, die mit Zeitverträgen vermietet werden. Während solche Angebote auf den ersten Blick verlockend erscheinen, verbergen sich dahinter oft rechtliche und soziale Probleme, die sowohl bestehende Mieter als auch die gesamte Stadtgesellschaft betreffen.


🔍 Problemübersicht

Berlin boomt nicht nur als touristisches Ziel, sondern auch als Magnet für junge, gut ausgebildete Menschen aus dem In- und Ausland. Dies hat die Immobilienwirtschaft längst erkannt. In den letzten Jahren ist der Anteil möblierter Wohnungen, die mit Zeitverträgen angeboten werden, rasant gestiegen. Laut einer großen Plattform wurden im Jahr 2023 erstmals mehr möblierte als unmöblierte Wohnungen angeboten. Diese Entwicklung zieht jedoch erhebliche rechtliche und soziale Probleme nach sich.


🏠 Möblierte Kurzzeitvermietung: Was steckt dahinter?

Bei möblierten Kurzzeitvermietungen handelt es sich um Wohnungen, die zum „vorübergehenden Gebrauch“ vermietet werden. Diese unterscheiden sich juristisch von regulären Zeitmietverträgen, die in § 575 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt sind. Kurzzeitmieten fallen unter § 549 BGB, der festlegt, dass auf solche Vermietungen kein Mieterschutz angewendet wird. Diese Regelung ist eigentlich für Menschen gedacht, die nur wenige Monate in Berlin bleiben, etwa für berufliche Zwecke oder ein Auslandssemester. In der Praxis werden jedoch viele dieser Verträge missbraucht, um Mieterschutzvorschriften zu umgehen und überteuerte Mieten zu verlangen.


⚖️ Unterscheidung zu Plattform-Angeboten

BestimmtePlattformen bieten überwiegend Kurzzeitvermietungen an Feriengäste an, was ebenfalls als vorübergehender Gebrauch zählt. Reguläre Wohnungen an Feriengäste zu vermieten, ist durch das Zweckentfremdungsverbot in Berlin untersagt, es sei denn, es liegt eine spezielle Genehmigung vor. Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb können die Mietpreisbremse und andere Mieterschutzregelungen umgehen, was zu überhöhten Mieten führt.


📈 Umgehung von Mieterschutzvorschriften

Vermieter nutzen die rechtliche Grauzone der vorübergehenden Nutzung, um die Mietpreisbremse und andere Schutzmechanismen zu umgehen. Diese Praxis führt oft zu irreführenden Annahmen, dass die Mietpreisbremse auf möblierte Wohnungen generell nicht anwendbar sei, was nicht korrekt ist. Tatsächlich ist sie nur dann nicht anwendbar, wenn eine echte vorübergehende Nutzung vorliegt.


📣 Was können Mieter tun?

Mieter sollten sich über ihre Rechte informieren und rechtlichen Rat einholen. Sie können Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot bei den zuständigen Behörden melden und sorgfältig prüfen, ob die angebotene Wohnung ihren Bedürfnissen entspricht. Transparente und klare Vertragsbedingungen sind hierbei essenziell.




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