Solar 9580 e.K. – Reiner Hamberger - Erstes Urteil wegen ausstehender Pacht erstritten

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München, Berlin 28.07.2015 – Mit Urteil des AG Schwäbisch Hall, vom 22.07.2015, wurde der Inhaber der Solar 9580, Reiner Hamberger zur Zahlung ausstehender Pachtzinsen in Höhe von € 2.846,00 nebst Zinsen verurteilt. Daneben wurde Herr Hambeger verurteilt, den Klägern die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe zu erstatten. Nunmehr wird die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der Forderungen eingeleitet.

Nachdem die ersten außergerichtlichen Aufforderungsschreiben an die Solar 9580 bisher zu keiner Reaktion führten, haben sich nun mehrere Anleger entschlossen, das gerichtliche Klageverfahren gegen die Solar 9580 einzuleiten.

„Es wurden in der Zwischenzeit bereits eine Vielzahl von Klagen fertig gestellt und bei den zuständigen Gerichten eingereicht”, erklärt ein Sprecher von CLLB.

Anleger sollten dabei wissen, dass im Falle des Obsiegens im gerichtlichen Verfahren, von Seiten der Solar 9580 nicht nur die ausstehenden Pachtzahlungen nebst Zinsen, sondern auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten sind.

Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Ggf. kommen auch Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht. Diese Ansprüche richten sich gegen Vermittler und Verkäufer der Solaranlagen. Im Falle der vollständigen Rückabwicklung, wären die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Solaranlagen nie erworben.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Web: www.cllb.de


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