Solar 9580 und Neckermann Solar - wo bleibt die Pacht?

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Die Solar 9580 e. K. sowie die Neckermann Solar AG warben im Jahr 2011 eine Vielzahl von Anlegern mit hohen Renditeversprechungen ein. Als Kapitalanlage sollten die Anleger in Photovoltaikmodule, die ihnen von der Solar 9580 e. K. bzw. der Neckermann Solar AG zum Kauf angeboten wurden, investieren. Die angeblich erworbenen Photovoltaikmodule sollten direkt an die Unternehmen Solar 9580 e. K. sowie Neckermann Solar AG zurückverpachtet werden.

Das eingesetzte Geld sollte sich nach zwanzig Jahren verdoppelt haben.

Die Anleger haben bis heute keinen Eigentumsnachweis erhalten und wissen somit nicht, wo ihr angelegtes Geld investiert wurde. Darüber hinaus fordert die Solar 9580 e.K. mittlerweile die Umsatzsteuer, die auf den Pachtzahlungen ausgewiesen war, zurück.

Die Pachtzahlungen blieben seit Anfang 2015 aus. Es handelt sich aus unserer Sicht um ein klassisches Schneeballsystem, bei dem nur solange Pachtzahlungen bezahlt werden konnten, als auch neue Anleger eingeworben wurden.

Geschädigte Anleger sollten aktiv werden und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Gerne prüfen wir für Sie die rechtlichen Möglichkeiten. Hierzu müssen Sie uns lediglich den Pachtvertrag sowie den Kaufvertrag übersenden. Wir schicken Ihnen sodann eine schriftliche Stellungnahme zu. Für die Erstbegutachtung stellen wir einen Preis in Höhe von € 120,00 zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung. Bei einer anschließenden Mandatserteilung wird dieser Festpreis mit den gesetzlich anfallenden Kosten verrechnet.

Als Ansprechpartner steht Ihnen auch Rechtsanwalt M. Joachimsthaler, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht zur Verfügung.

Ihre Unterlagen können Sie uns gerne per Post, E-Mail (joachimsthaler@mattil.de) oder Telefax: 089 24 29 38-45 hereinreichen.


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