Solarworld AG: Vorstand schätzt die Gesamtrisikolage des Unternehmens als sehr hoch ein

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Seit einigen Monaten befindet sich die Solarworld AG in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sich besonders auf die aktuelle Marktsituation und den millionenschweren Rechtsstreit mit Hemlock zurückführen lassen. Das Bonner Unternehmen wurde Mitte des Jahres von einem US-Gericht zur Zahlung einer Schadensersatzforderung an Hemlock in Höhe von etwa 800 Mio. US-Dollar verurteilt. Auch im eigenen Unternehmen kommt es aktuell zu Umbruchsituationen, wie der WDR am 12. Dezember berichtete: Derzeit sollen etwa 470 Beschäftigte gekündigt worden sein. Auch der Unternehmenschef Frank Asbeck äußerte sich zur derzeit prekären Lage und machte laut WDR vor allem die chinesischen Dumpingpreise für die sinkenden Preise verantwortlich. Im 3. Quartalsbericht 2016 schätzte auch der Vorstand der Solarworld AG die aktuelle Risikolage als sehr hoch ein. Die Anleger könnten im schlimmsten Fall hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden.

Die 1998 gegründete Solarworld AG ist ein international agierendes Unternehmen aus Bonn, das auf Solarstromtechnologien spezialisiert ist. Die Überkapazität auf dem internationalen Markt sowie der Preisverfall sorgten für Verluste, sodass Anleger weitere Investitionen zur Rettung des Unternehmens tätigten. Die Talfahrt im Jahr 2012 kostete Solarworld etwa 69 Millionen Euro. Die Aktionäre konnten durch einen Kapitalverzicht das Unternehmen vor dem Untergang retten. Seit 2013 befindet sich das Bonner Solarstromtechnologieunternehmen nun im Rechtsstreit mit dem Siliziumhersteller Hemlock. Solarworld wurde auf etwa 800 Mio. US-Dollar verklagt. Der deutsche Photovoltaikkonzern habe die 2005 abgeschlossenen Lieferverträge nicht eingehalten. Die Schadensersatzforderung von Hemlock könnte deshalb für zunehmende wirtschaftliche Schwierigkeiten im Unternehmen sorgen. Die Kapitalhöhe könnte den Betrag kaum decken. Weiterhin werden die Aktionäre einem erneuten Schuldenschnitt wohl kaum zustimmen, sodass Solarworld im schlimmsten Fall, bei erfolgloser Berufung, die Pleite drohen könnte. Des Weiteren wurde im September 2016 bekanntgegeben, dass die beiden Anleihen von Solarworld vom Handel ausgesetzt werden. Für die Anleger bedeutet das, dass die Zinsauszahlung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Die beiden Anleihen (WKN: A1YDDX/ WKN: A1YCN1) wurden im Februar 2014 emittiert und sind mit fünfjähriger Laufzeit 2019 fällig. Bislang wird neben der Zinsstundung auch die Nennwerterhöhung als Grund für die Handelsaussetzung genannt. Allerdings stellt sich die Frage, ob Solarworld eventuell mit Liquiditätsschwierigkeiten kämpfen könnte.

Möglichkeiten für Betroffene aus Prospekthaftung und Vermittlerhaftung

Betroffene sollten rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Schadensersatzansprüche könnten insbesondere im Zuge fehlerhafter Aufklärung durch Vermittler und Berater geltend gemacht werden.

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