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Sommer, Sonne, See - Was ist beim Badevergnügen zu beachten?

  • 7 Minuten Lesezeit
Monique Michel anwalt.de-Redaktion

Der Sommer ist endlich da und mit ihm auch die Badesaison. Wer die Sommerferien zuhause verbringt, sucht Erholung und Erfrischung nicht nur im Freibad sondern auch in nahegelegenen Badeseen, Badebuchten von Flüssen oder am Baggersee. Und auch bei Urlaubsreisenden steht der Urlaub am Meer und Strand, sei es an den deutschen oder europäischen Küsten oder in fernen Ländern, ganz hoch im Kurs. Bei allem Spaß rund ums Wasser, werden die Gefahren jedoch häufig unterschätzt und so gibt die Redaktion von anwalt.de einen Überblick über die Baderegeln, die jeder am Gewässer beachten sollte.


[image] Unterschätzt: Jährlich hohe Zahl an Badeunfällen

Was vielen nicht bekannt ist: Jährlich sterben allein in Deutschland knapp 500 Menschen bei Badeunfällen, europaweit sind es jährlich sogar 35.000 bis 40.000 Menschen. Dabei ist die Gefahr des Ertrinkens an Seen und Flüssen in Deutschland am gefährlichsten, rund 80% aller tödlichen Unfälle ereignen sich an diesen riskanten Gewässern. *(Statistiken der DLRG)

Allzu häufig unterschätzen die Badenden die Kraft, die oftmals unsichtbare Strömung von Gewässern oder ihre eigenen Schwimmfähigkeiten und Kondition. Hinzu kommt die Gefahr, bei kalten Gewässern, einen Kälteschock zu erleiden, wenn man ohne vorheriges Abkühlen ins Wasser springt. Hier drohen tödliche Kreislaufschocks und Krämpfe, die bei Kehlkopfkrämpfen den Schwimmer ersticken lassen.


Bewachte und unbewachte Badestellen

Ein wesentliches Merkmal für die Sicherheit einer Badestelle an See, Fluss oder Küste ist die Bewachung. Insbesondere an Seen und Flüssen ist die Anwesenheit und Überwachung durch Bademeister und Rettungsschwimmer eher die Ausnahme.

Küstenabschnitte, z.B. an Nord- und Ostsee oder auf vorgelagerten Inseln,werden in der Badesaison zwar häufiger durch eine Badeaufsicht kontrolliert, doch auch dies bietet keine Garantie für völlig gefahrlosen Badespaß. Denn unsichtbare Strömungen können jederzeit und ohne Vorankündigung auftreten und bei einer Vielzahl von Badegästen wird auch die Überwachung für die Bademeister schwieriger. Sogar im Schwimmbad muss ein Bademeister sich nicht ständig am Beckenrand aufhalten, wenn er das Becken nicht unangemessen lang aus dem Blick lässt. Treibt ein Schwimmer an der Wasseroberfläche oder taucht lange ab, muss er zwar besondere aufmerksam werden, jedoch erst ab einer Zeit von mehr als 1 Minute unter Wasser bzw. mehr als 2 Minuten reglosem Treiben aktiv werden (OLG Hamm, Urteil vom 30.11.2000, Az.: 6 U 172/99)


Tipp: In jedem Fall sollte man vor dem Schritt ins Wasser prüfen, ob tatsächlich auch eine Badeaufsicht vor Ort ist. Außerdem sollte man sich ausschließlich in den überwachten Badeabschnitten aufhalten.


Beflaggung von Badestellen und Warnschilder

Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Sicherheit von Gewässern sind die Beflaggung und eventuell aufgestellte Warnschilder. Nicht jede mögliche Badestelle kann durch Warnflaggen oder Schilder gesichert werden, schon allein wegen des vielfachen „wilden Badens“, bei dem Freizeitschwimmer sich gezielt besonders abgelegene und lauschige Badestellen suchen, die jedoch ungesichert sind.

Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e.V. (DLRG) hat zur Kennzeichnung von Badestellen neue Flaggen eingeführt, die auf Badeverbote, besondere Gefahren oder einen relativ ungefährdeten Badeabschnitt hinweisen. Auf folgende, an einem Mast gehisste Flaggen sollten Sie achten:


  • Flagge der DLRG: Diese Badestelle ist durch einen Schwimmmeister oder Rettungsschwimmer der DLRG bewacht.

  • Rot-gelbe Flagge: Eine rot-gelbe Flagge an einer Wachstation zeigt an, dass das Badegebiet aktuell bewacht wird. Die rot-gelbe Flagge direkt am Strand grenzt das überwachte Gebiet ein.

  • Grüne Flagge: Sie wird zusätzlich am Mast gehisst. Hier ist gerade bewachte Badezeit. An der Küste im Zeitabschnitt von 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach dem Hochwasser.

  • Gelbe Flagge: Sie wird ebenfalls zusätzlich am Mast gehisst. Hier gilt ein eingeschränktes Badeverbot, d.h. man soll auf aktuelle Informationen der Aufsicht und Lautsprecherdurchsagen achten.

  • Rote Flagge: Wenn sie zusätzlich oder auch alleine gehisst ist, gilt absolutes Badeverbot, d.h. Baden ist in jedem Fall untersagt.

  • Blaue Flagge: Sie wird ebenfalls zusätzlich gehisst und gilt insbesondere an Küsten mit Gezeitengewässern. Die blaue Flagge kündigt das Einsetzen der Flut an. Hier muss man v.a. vorgelagerte Sandbänke räumen und zurück an die Küste bzw. auf die Insel.

  • Zweifarbige Bojen: Sie grenzen das Gebiet des bewachten Badestrandes ein. Man sollte sich immer nur innerhalb dieses Badeabschnitts aufhalten. Sie haben damit die gleiche Bedeutung wie die rot-gelben Flaggen direkt am Strand.


Die Kennzeichnung innerhalb Europas ist in den meisten Ländern ähnlich, jedoch können die Positionierung und Anbringung von Warnflaggen noch seltener und ungenauer sein.

  • Grüne Flagge heißt: Baden erlaubt

  • Gelbe Flagge heißt: Vorsicht, Baden gefährlich!

  • Rote Flagge heißt: Baden verboten!


Erkundigen Sie sich aber in jedem Fall vor Ort über die aktuellen Warnhinweise und seien Sie auch bei Badeerlaubnis sehr aufmerksam. Nicht immer wird die Beflaggung täglich aktualisiert.


Allgemeine Baderegeln

Wenn grundsätzlich dem Baden nichts entgegensteht, kann man anhand der folgenden einfachen Baderegeln zusätzlich dazu beitragen, dass Unfälle verhindert werden:


  • Gehen Sie nicht alleine oder unbeaufsichtigt schwimmen, im Notfall kann Ihnen sonst keiner helfen.

  • Überschätzen Sie nicht die eigene Kraft und Kondition, vor allem fließende Gewässer und Strömungen können einen abtreiben und sehr kräftezehrend sein.

  • Halten Sie immer Abstand von Schleusen, Häfen, Wehren, Industrieanlagen oder Fahrrinnen von Schiffen.

  • Vorsicht auch vor Brückenpfeilern: Die Sockel können gefährliche Hindernisse sein und zusätzlich für unerwartete Strömungen sorgen.

  • Springen Sie niemals in unbekannte Gewässer. Insbesondere Kopfsprünge können tödlich sein, wenn das Wasser zu flach ist oder man auf Hindernisse wie Felsbrocken trifft.

  • Vorsicht im Umgang mit sogenannten Auftriebsmitteln und Wasserspielzeug: Mit Wassertieren, Schwimmreifen, Luftmatratzen und anderem Badespielzeug kann man leicht abtreiben. Außerdem droht Verbrennungsgefahr durch die intensive Sonneneinstrahlung und ein Kälteschock, wenn man ins Wasser fällt.

  • Trinken Sie keinen Alkohol vor dem Schwimmen, er beeinträchtigt die Wahrnehmungs- und Leistungsfähigkeit und begünstigt Auskühlung im Wasser.

  • Auch der alte Spruch „Nicht mit vollem Magen“ schwimmen zu gehen, ist noch aktuell. Nach schweren Speisen wird der Körper träge und ist mit der Verdauung beschäftigt, die Leistungsfähigkeit nimmt deutlich ab.


Weitere Hinweise zu Baderegeln und dem sicheren Verhalten am und im Wasser geben auch die einzelnen Verbände der DLRG.


Besondere Baderegeln für Küstengewässer und das Watt

Küstengewässer unterscheiden sich von Binnengewässern vor allem durch die oftmals starke Brandung, z.B. an der Nordsee oder an der Atlantikküste. Vielfach sind sie auch starken Gezeiten, d.h. Ebbe und Flut ausgesetzt, die jeweils ihre eigenen Gefahren bergen.

An der Küste ist daher besonders auf die Gezeiten zu achten, damit man nicht z.B. mit der Ebbe aufs offene Meer hinausgezogen wird oder bei einsetzender Flut durch höheren Wellengang auf Felsen oder andere Hindernisse an der Küste geschleudert wird.

Die Kraft und Gewalt des Meeres ist auch bei ruhigerer Wasseroberfläche nicht zu unterschätzen. Besonders gefährlich sind Unterwasserströmungen (v.a. die sogenannte RIP-Strömung) und Wasserwirbel, die nur schwer zu erkennen sind.


Im Wattenmeer sind besonders Wattwanderungen beliebt. Dabei kann man über das freigelegte Gelände während der Ebbe spazieren, oftmals auch von einer Insel zur nächsten. Wegen der Flutgefahr muss man sich nach den Wattwanderungszeiten erkundigen, sich Orientierungspunkte an der Küste suchen und niemals alleine losziehen. Bei aufziehendem Gewitter oder einsetzender Flut ist das Watt so schnell wie möglich zu verlassen. Am besten begeht man das Watt immer nur mit einem ortskundigen und geschulten Führer.


Kinder sind besonders gefährdet

Die größte Zahl der Unfallopfer bei Badeunfällen sind Kinder. Das liegt zum einen daran, dass sie noch weniger die Gefahren des Wassers einschätzen können und zum anderen auch an ihrer körperlichen Unterlegenheit. Insbesondere Kleinkinder sind vom Ertrinken gefährdet, denn für sie ist bereits eine ganz geringe Wassertiefe ab 10 cm hochgefährlich. Der Kopf von Kleinkindern ist im Verhältnis zum restlichen Körper noch sehr groß und schwer, so dass sie bei einem Sturz ins Wasser oft nicht die Kraft und Fähigkeit haben den Kopf wieder über Wasser zu bringen. Außerdem reagieren sie unter Wasser typischerweise mit einer Schockstarre.

Deshalb sollten Eltern besondere Vorsichtsmaßnahmen auch bei kleinen Gartenteichen, offenen Aquarien im Haus oder sogar der Regentonne im Garten treffen, z.B. einen ausreichen hohen Zaun anbringen bzw. das Aquarium und die Regentonne sicher verschließen.

Auch beliebtes Wasserspielzeug muss sorgfältig ausgewählt werden: Nehmen Sie keines, bei dem das Kind im Wasser umkippen kann und der Kopf unter Wasser gerät.


Beaufsichtigen Sie Ihr Kind besonders bei Wasserrutschen und anderen Wasserspielanlagen. Vor einiger Zeit machte der Unfalltod eines Kindes im Urlaub Schlagzeilen, weil es auf einer ungesicherten Wasserrutsche einer Hotelanlage umgekommen war. Der Reiseveranstalter wurde daraufhin vom OLG Köln zu Schadensersatz und Schmerzensgeldzahlung an die Eltern des verunglückten 11jährigen Jungen verurteilt, weil er nicht ausreichend die Rutschanlage des Hotels auf Sicherheitsmängel hin geprüft hatte (OLG Köln, Urteil vom 12.09.2005, Az.: 16 U 25/05). In einem anderen Fall entschied der BGH, dass jedoch der Bademeister eines Schwimmbades eine Röhrenrutsche sowie auch Sprungbretter, Türme und normale Wasserrutschen lückenlos rundum kontrollieren muss (Urteil vom 03.02.2004, Az. VI ZR 95/03).


Und zum Schluss: Lassen Sie Ihr Kind niemals unbeaufsichtigt ins Wasser, ganz gleich in welchem Alter. Auch ältere Kinder achten beim Spiel nicht auf Gefahren. Und sorgen Sie dafür, dass Kinder frühzeitig schwimmen lernen – das bleibt neben der sorgsamen Aufsicht der beste Schutz im Wasser.

(MIC)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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