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Brandgefahr im Sommer: Zigarettenkippen, Himmelslaternen und andere Gefahrenquellen

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion
  • Die meisten Brände im Freien entstehen durch fahrlässige Handlungen Einzelner.
  • Das größte Risiko für Waldbrände geht von achtlos weggeworfenen Zigaretten aus.
  • Der Gebrauch von Himmelslaternen ist aufgrund der von ihnen ausgehenden Brandgefahr in den meisten Bundesländern untersagt.
  • Die Gefahr von Bränden kann auch durch andere unüberlegte Handlungen wie Grillen im Wald erhöht werden.

In Mecklenburg-Vorpommern tobte kürzlich der größte Waldbrand in der Historie des Bundeslandes. Das Waldbrandgebiet erstreckte sich über rund 600 Hektar, vier Gemeinden mussten sogar evakuiert werden.

Durch die andauernde Trockenperiode ohne große Regenmengen und mit sehr hohen Temperaturen nimmt die Gefahr von Wald-, Feld- oder Wiesenbränden auch in anderen Teilen Deutschlands weiter zu. Vor allem im Osten und Süden der Republik besteht derzeit eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Brände im Freien. Der größte Risikofaktor ist und bleibt in diesem Zusammenhang die unbedacht weggeschmissene Zigarette. Es gibt aber auch noch weitere Gefahrenquellen.

Waldbrandgefahr durch Zigarettenkippen

Die Mehrzahl der Waldbrände in Deutschland entsteht nicht durch Naturkatastrophen, sondern durch fahrlässiges Handeln einzelner Bürger. Bei der momentan herrschenden Brandgefahr im Freien reichen bereits kleine Glutreste einer Zigarette aus, um einen Waldbrand zu auszulösen. Eine unüberlegte Entsorgung von Zigarettenkippen kann laut Schätzungen von Brandschutzexperten Folgekosten bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen.

Es überrascht daher nicht, dass in Deutschland von März bis Oktober ein Rauchverbot im Wald gilt. In vielen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen oder Thüringen ist das Rauchen im Wald sogar ganzjährig nicht gestattet. Das Anzünden einer Zigarette kann ein Bußgeld bis zu 100 Euro zur Folge haben. Rechtsgrundlage dafür bilden die Feld- und Forstschutzgesetze der Länder.

Verbot von Himmelslaternen

Zu den möglichen Brandverursachern zählen auch sogenannte Himmelslaternen, die bei Hochzeiten oder anderen Feierlichkeiten immer beliebter geworden sind. Die kleinen leichten Ballons funktionieren ähnlich einem Heißluftballon und erhalten ihren Auftrieb durch eine eigene Feuerquelle. Das kann beispielsweise ein unter dem Ballon befestigtes Teelicht oder auch ein Stück Grillanzünder sein.

Solche Lichter können einen wunderschönen Anblick an Nachthimmel bilden, sie sind aber auch gefährlich. Die meisten Bundesländer haben daher inzwischen reagiert und die Verwendung von Himmelslaternen grundsätzlich verboten.

Erhöhung der Brandgefahr durch weitere Gefahrenquellen

Neben dem Wegwerfen von Zigarettenkippen und dem Verwenden von Himmelslaternen gibt es zahlreiche weitere fahrlässige Handlungen, die Brände im Freien verursachen können. So sollte man generell kein offenes Feuer im Wald entfachen und beispielsweise nur eigens ausgewiesene Grillplätze nutzen. Bei offenem Feuer auf Wiesen sollte man einen Mindestabstand von 100 m zum Waldrand nicht unterschreiten. Das ist in etlichen Bundesländern auch gesetzlich geregelt.

Außerdem sollte man nur auf gekennzeichneten Parkflächen und niemals auf Feldern und Wiesen sein Fahrzeug abstellen. Der heiß gelaufene Katalysator eines Autos kann sonst rasch das ausgetrocknete Gras in Brand setzen. 

Darüber hinaus sollte weder Glas noch einzelne Glasscherben im Wald liegen gelassen werden. Durch den Brennglaseffekt kann das Sonnenlicht, das durch die Glasteile fällt, ebenfalls Waldböden oder Wiesen entzünden.

(BCB) 

(ADS)

Foto(s): ©Fotolia

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