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Sozialrecht – Entschädigungen wegen überlanger Verfahrensdauer sind nicht auf Hartz IV anzurechnen!

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Verfahren vor den Sozialgerichten nehmen regelmäßig zwei Jahre in Anspruch. Nicht selten kommt es zu Verzögerungen durch Wechsel des zuständigen Richters oder aus nicht nachvollziehbaren Gründen (wohl wegen chronischer Überlastung der Sozialgerichte). Dann kann ein Verfahren in der ersten Instanz schnell 3 bis 4 Jahre dauern.

Hier hat der Gesetzgeber keine Möglichkeit der Verfahrensbeschleunigung vorgesehen. Stattdessen wird eine Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer vom Staat gezahlt. Dabei wird in der Regel ein Betrag von 100 € pro Monat der Überlänge geleistet.

In letzter Zeit wurde vom Staat wiederholt eingewandt, dass Beziehern von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) eine solche Entschädigung nicht zustehe bzw. auf die Leistungen anzurechnen sei.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 10.08.2017, Az. – L 10 SF 10/17 EK U – entschieden:

„(…) Entschädigungsleistungen nach § 198 Abs. 3 GVG im Hinblick auf Nichtvermögensnachteile dienen der Entschädigung für die erlittene Verletzung des menschen- und verfassungsrechtlichen Rechtes des Einzelnen auf ein zügiges Verfahren (vgl. dazu auch Schweigler, SGb 2017, 314, 318, die zutreffend weiter darauf hinweist, dass die Pflicht zur Entschädigungsleistung auch einen präventiven Zweck hat). Insoweit vermutet das Gesetz den Eintritt eines Nichtvermögensschadens, also eines immateriellen Schadens. (…)“

Hinweis des Anwalts für Sozialrecht:

Das LSG hatte einen Fall gegen die Berufsgenossenschaft zu entscheiden. Danach wurden 2.400 € als Entschädigung zugesprochen. Praktisch bei allen aktuellen Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten müssen die Parteien oft lange auf einen Termin zur Verhandlung warten. Dann passiert innerhalb des Verfahrens faktisch nichts. Somit ist in vielen sozialrechtlichen Verfahren eine Entschädigungsforderung denkbar.

Es wird Unterstützung von Anwälten für Sozialversicherungsrecht angeraten.

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