Sparkasse Chemnitz - Widerrufsmöglichkeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung?

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Der geschlossene Kreditvertrag mit der Sparkasse Chemnitz kann von den Darlehensnehmern noch heute gekündigt werden, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Sodann können auch Sie von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren!

Voraussetzungen für den Widerruf!

Wenn Sie Ihren Kreditvertrag auch noch nach Jahren kündigen wollen, müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  1. Der Kreditvertrag muss nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sein, da vorher kein gesetzliches Widerrufsrecht verankert war.
  2. Der Kreditvertrag muss eine falsche Widerrufsbelehrung enthalten. Nur in diesem Fall fängt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht an zu laufen.
  3. Sie müssen Verbraucher sein, da nur diesen ein Widerrufsrecht kraft Gesetzes zusteht.

Wenn diese drei Voraussetzungen gegeben sind, können Sie den Vertrag widerrufen ohne dass Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Eine solche entsteht grundsätzlich bei vorzeitiger Kündigung des Kreditvertrages. Sie schützt den Darlehensgeber gegen den zinsbehafteten Rückzahlungsausfall durch den Darlehensnehmer. In dem Fall, dass eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet wurde, ist die Vorfälligkeitsentschädigung jedoch niemals wirksam Teil des Vertrages geworden. Nach einem wirksamen Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt.

Warum sollte die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein?

Viele der Kreditnehmer denken, dass es nichts bringt, ihren Vertrag überprüfen zu lassen, da sie sich nicht vorstellen können, warum die Widerrufsbelehrung falsch sein sollte.

Eine Prüfung lohnt sich aber häufig, da die Sparkassen bei ihren Vertragsgestaltungen oft eigene irreführende Widerrufsbelehrungen verwendet haben, die den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß aufklären. Wenn eine solche fehlerhafte Belehrung gebraucht wurde, so fängt die Widerrufsfrist solange nicht an zu laufen bis der Vertragspartner ordnungsgemäß über sein Recht aufgeklärt wurde. Hier spricht man von dem sogenannten Deutlichkeitsgebot, welches das Verbraucherrecht stärkt und vor der wirtschaftlichen Stärke großer Unternehmen schützen soll.

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden prüft gerne Ihren Darlehensvertrag und die Widerrufsbelehrung von der Sparkasse Chemnitz. Die Vorprüfung, die wir Ihnen anbieten, ist kostenlos und wir gehen mit Ihren Daten selbstverständlich vertraulich um. Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme den Mandantenfragebogen, den Sie auf unserer Website www.wvr-law.de finden und schicken Sie uns Ihren Vertrag zu. Nach der erfolgten Überprüfung werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. 


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