Sparkasse Hilden•Ratingen•Velbert – Widerruf von Krediten ohne Vorfälligkeitsentschädigung?

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Es ist möglich, dass Sie noch jetzt von Ihrem Recht auf Widerruf Gebrauch machen können, auch wenn Sie schon vor vielen Jahren mit der Sparkasse Hilden•Ratingen•Velbert Ihren Kreditvertrag geschlossen haben.

Voraussetzungen für einen Widerruf

Damit Sie Ihren Darlehensvertrag wirksam widerrufen können, müssen die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein: 

  1. Der Kreditvertrag muss nach dem 01. Novermber 2002 geschlossen worden sein, da das Widerrufsrecht erst ab diesem Zeitpunkt gesetzlich geregelt wurde.
  2. Der Darlehensvertrag muss zwischen der Sparkasse und einem Verbraucher geschlossen worden sein, denn einem Unternehmer steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  3. Der Vertrag muss eine falsche Widerrufsbelehrung enthalten.

Wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung von der Sparkasse verwendet wurde, dann konnte die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB nicht zu laufen anfangen. Daraus folgt, dass der Darlehensnehmer auch noch Jahre später von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Zwar kann der Kreditnehmer jederzeit frühzeitig seinen Kreditvertrag beenden, jedoch ist der Vorteil des Widerrufs, dass er keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss. Diese ist eine Art Vertragsstrafe, die der Darlehensgeber dann geltend macht, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird.

Wenn die Widerrufsbelehrung von dem gesetzlichen Muster abweicht, muss sie deshalb nicht zwangsweise falsch sein. Wenn eine mit dem Gesetz mustergleiche Widerrufsbelehrung gebraucht wurde, so kann sich der Verwender, in diesem Fall die Sparkasse, auf die sogenannte Fiktion der Richtigkeit berufen. Der Kreditgeber durfte darauf vertrauen, dass die Vorlage des Gesetzgebers den Kreditnehmer ordnungsgemäß aufklärt; auch wenn dies zuweilen nicht der Fall war.

Häufig haben die Banken und Sparkassen jedoch eigene personalisierte Widerrufsbelehrungen verwendet, welche Fehler enthielten und den Vertragspartner nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben.

Die Rechtsanwälte der Berliner Kanzlei Werdermann | von Rüden überprüfen kostenlos Ihren Vertrag inklusive Rechtsbehelfsbelehrung der Sparkasse Hilden•Ratingen•Velbert. Alles was Sie dafür tun müssen, ist den Mandantenfragebogen auf unserer Website www.wvr-law.de ausfüllen und uns Ihren Vertrag zukommen lassen. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich. Nach einer erfolgten Prüfung werden wir uns telefonisch bei Ihnen melden. Sollte die Prüfung durch unsere Rechtsanwälte positiv ausfallen, übernimmt die bestehende private Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung.

 


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