Sparkasse Strausberg lehnt Entschädigung für Schließfacheinbruch ab! Klagen erforderlich

  • 2 Minuten Lesezeit

Nur Grundversicherung über max. 5.113,00 €

Wie zu erwarten war, lehnt die Sparkasse Strausberg eine Entschädigung für ihre von dem Schließfacheinbruch betroffenen Kunden rundweg ab. Wie der neue Vorstandsvorsitzende der Sparkasse MOL, Herr Thomas Beutler, gegenüber der MOZ erklärte, werden die geschädigten Kunden nur "versicherungstechnisch entschädigt". Dies bedeutet, dass die meisten der 301 Kunden der Sparkasse, deren Schließfächer aufgebrochen und geplündert wurden - den Angaben zufolge wurden dort oftmals Bargeldbeträge und Edelmetalle in sechsstelligen Euro-Beträgen verwahrt - lediglich den Betrag der Grundversicherung bis zu 5.113,00 € erhalten werden, wenn überhaupt.  

Sicherungspflichten verletzt!?

Auf eine Entschädigung für den kompletten Schließfachinhalt können nur die Kunden hoffen, die mit anwaltlicher Hilfe der Sparkasse Strausberg einen Verstoß gegen die weitreichenden Sicherheitsvorschriften nachweisen können, den die Kunden haben natürlich darauf vertraut, dass ihr Hab und Gut im Schließfach der Sparkasse besonders sicher war und gerade gegen einen Einbruch von Außen zu 100% gesichert worden ist. 
Tatsache ist allerdings, dass keine der Sicherungsvorkehrungen gegriffen hat, insbesondere die Alarmanlage der Sparkasse nicht ausgelöst hat. 
Wir bereiten daher Klagen gegen die Sparkasse Strausberg vor, die dieses Aspekt klären sollen.

Zwischenzeitlich hat die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen Akteneinsicht beantragt und sobald die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen sind, werden wir nähere Informationen über die Sicherheitsvorkehrungen der Sparkasse erhalten.

Neue Erkenntnisse zur Alarmsicherung?

Der neue Vorstandsvorsitzende Beuler hat hierzu gegenüber der MOZ folgendes erklärt:

Gibt es neue Erkenntnisse zur Alarmsicherung, warum diese offenbar versagt hat?

"Es gab dort eine ausreichende und notwendige Alarmtechnik, die dort verbaut war und noch ist. Da der Zugang durch eine Wand erfolgte und nicht über die Tresortür, macht das wohl etwas aus. Aus unserer unfachmännischen Perspektive könne wir nur sagen, die Täter, die eingebrochen sind, wissen, womit sie bei ihrem Tun konfrontiert sind. Doch das hört unser Verständnis auf. Fest steht, wir bauen die Schließfachanlage wieder auf. Ob das noch in diesem Jahr etwas wird, kommt auf die Verfügbarkeit von Handwerkern an. Es könnten auch erst 2014 etwas werden".



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch

Beiträge zum Thema