Sparkassen Desaster vor dem BGH Widerrufsmöglichkeit von Maklerverträgen

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Auf die Sparkassen und Landesbanken kommen schwere Zeiten zu!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer jüngst erlassenen Entscheidung Aktenzeichen: I ZR 28/22 entschieden, dass Maklerverträge, die über die jeweilige Maklertochter von Sparkassen bzw. Landesbanken, an die Kunden weitergegeben wurden widerrufbar sind, da die Widerrufsbelehrungen falsch sind.

Dies bedeutet für die Kunden, dass nicht die 14-tägige Widerrufsfrist läuft, sondern eine Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.

Innerhalb dieses Zeitraums können Betroffene Immobilienkäufer die ihrerseits ausgereichten Provisionen zurückverlangen

Selbstverständlich ändert dies nichts am Kauf der jeweiligen Immobilie. Ausdrücklich wird bestätigt, dass der Kaufvertrag vom Widerruf der Makler Provision nicht betroffen ist und somit bestehen bleibt.

Wichtig ist lediglich, dass der Maklervertrag nicht persönlich im Büro des Maklers geschlossen wurde, sondern wie oft üblich außerhalb der Geschäftsräume der Maklerfirma. Somit per Internet oder telefonisch oder z.B. auch vor Ort bei der zu kaufenden Immobilie.

Überprüft wurde in der oben genannten BGH-Entscheidung ein Widerrufsformular der Sparkassen-Immobilien-Vermittlung GmbH aus München, die für den Sparkassen und Landeskassen Verbund in Bayern zuständig ist. Sowohl der Deutsche Sparkassen und Giroverband (DSGVO) die bundesweite Dachorganisation der Sparkassen und Landes Banken, wie auch der Sparkassenverband Bayern teilt mit, dass man nicht genau wisse um wie viel Verträge es sich handle. Kenner der Szene gehen davon aus, das die diversen Sparkassentöchter und Landesbausparkassen, die bei weiten die größten Immobilien Makler in Deutschland sind, hier viele 1000 Verträge allein im letzten Jahr abgeschlossen haben. All diese sind möglicherweise widerrufbar. Nach Angaben der Sparkassen-Immobilien-Vermittlung-GmbH die wie schon angesprochen die fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurden im Jahr 2022 Immobilien im Wert von fast 3 Milliarden € vermittelt.

Nachdem das Widerrufsrecht bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht mehr unbegrenzt gilt, sondern taggenau ein Jahr und 14 Tage müssen Kunden, die ihr Widerrufsrecht ausüben können und wollen sofort tätig werden um die gezahlten Provisionen zurück zu erhalten. Aktuell gilt dies also nur noch für Kunden die zwischen Mai 2022 und Mai 2023 gekauft haben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die jeweiligen Sparkassen und Landesbanken ab Frühjahr 2023 Ihre fehlerhaften Widerrufsbelehrungen angepasst haben.

Sollten Sie zu dem oben beschriebenen Kundenkreis gehören zögern Sie nicht und lassen Sie unverzüglich Ihre Makler Verträge bzw. deren Widerrufsbelehrungen überprüfen.


Wehren Sie sich jetzt.

Die Gerichte entscheiden deutlich für die Verbraucher. 

Nur wer sich wehrt kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Vermögensverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.

Derzeit übernehmen fast alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutz Versicherungsvertrag bei Maklervertrag Abschluss vorlag. 

Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher Im Bereich Abgasskandal und Widerruf von Verträgen und gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Diesel Abgasskandal/Vertragswiderruf.

Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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