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Sparkassen machen Ernst: mindestens 280.000 Prämiensparverträge gekündigt

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Auch 2020 kündigen viele Sparkassen nach wie vor Sparverträge der Kategorie „Prämiensparen flexibel“ oder ähnliche, gestaffelte Sparverträge. Laut Medienberichten sind inzwischen scheinbar mindestens 280.000 Verträge gekündigt worden. 190 regionale Sparkassen sollen sich von solchen, für sie teuren Sparverträgen getrennt haben.

Immer mehr Sparverträge betroffen

Wie verschiedene Online-Portale berichten, wird die Dunkelziffer sogar noch höher geschätzt, da offenbar nicht jedes Institut exakte Angaben dazu macht, wie viele Verträge tatsächlich betroffen sind. Schon 2019 haben die Sparkassen circa 200.000 Sparverträge gekündigt. Und immer mehr Institute geben inzwischen an, sich von hochverzinsten Verträgen trennen zu wollen.

Die Sparkasse Duisburg will beispielsweise bis zum 30. Juni 11.500 von insgesamt 50.000 Prämiensparverträgen kündigen. Auch die Sparkasse Krefeld hat bekanntgegeben, sich von 12.500 Sparverträgen trennen zu wollen.

Zu teuer für die Banken: gestaffelte Verzinsung

Die Sparverträge, die in erster Linie von den Kündigungen betroffen sind, zählen zur Kategorie „Prämiensparen flexibel“. In anderen Fällen handelt es sich um ähnlich aufgebaute – also gestaffelte – Verträge, die vor allem von Sparkassen und Volksbanken angeboten wurden. Diese Verträge waren in den 90er Jahren besonders beliebt.

Gefragt waren sie deshalb, weil sie neben einem niedrigen Basiszins – aktuell bei annähernd null – eine gestaffelte Extraprämie beinhalten. Diese richtet sich nach der Vertragslaufzeit und steigt kontinuierlich. Dadurch sollten die Kunden langfristig an die Bank gebunden werden. Die Verträge waren also zunächst sehr niedrig verzinst, wurden aber im Laufe der Jahre durch die Staffelung immer interessanter, sprich lukrativer. Dabei wird die höchste Sparstufe erst nach 15 Jahren Vertragslaufzeit erreicht.

Aktuell kündigen Sparkassen die Verträge, sobald die höchste Sparstufe zum ersten Mal erreicht wird. Durch die anhaltend niedrigen Zinsen stellen diese gut verzinsten Sparverträge für die Finanzinstitute ein großes Problem dar. Wenn nämlich die Sparer nach 15 Jahren die höchste Sparstufe erreichen, beläuft sich die Extraprämie auf bis zu 50 Prozent der Sparsumme, die im laufenden Jahr an Beiträgen eingezahlt wurde.

Einzelfallprüfung unbedingt empfohlen

Zuletzt gab es ein BGH-Urteil, welches es der betreffenden Sparkasse erlaubte, einen solchen Prämiensparvertrag zu kündigen, sobald die letzte Prämienstufe und damit der maximale Bonus für den Kunden erreicht ist.

Allerdings ist den betroffenen Sparern dringend zu raten, im Einzelfall prüfen zu lassen, ob ihre Bank den Vertrag einseitig kündigen kann. Wenn Sie ebenfalls eine Kündigung Ihres Prämiensparvertrags erhalten haben, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne zur Seite, prüfe Ihren Vertrag sowie die Kündigung eingehend und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung der Situation. Nutzen Sie dafür gerne die kostenlose Erstberatung der Anwaltskanzlei Lenné, vor Ort oder telefonisch.



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