Sparkassen - Widerruf der Darlehensverträge bis 2009 möglich

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Mit Spannung haben viele die Urteile des Bundesgerichtshofs am 23. Februar 2016 zu neueren Widerrufsbelehrungen der Sparkassen erwartet.

Für neuere Widerrufsbelehrungen – es ging um Widerrufsinformationen ab dem Jahr 2010 – hat der Bundesgerichtshof die Erwartungen der Darlehensnehmer enttäuscht. Nach den nunmehr ergangenen Urteilen, sind die Belehrungen, welche einen umfangreichen Text mit zahlreichen Ankreuzoptionen enthalten, ordnungsgemäß, da inhaltlich richtig und nach Auffassung des BGH ausreichend deutlich. Maßgeblich war auch die gesetzliche Neuregelung 2010, nach welcher die Hervorhebung der Widerrufsbelehrung nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.

Bei älteren Darlehensverträgen, welche bis einschließlich des Jahres 2009 abgeschlossen wurden, ist der Widerruf bis heute möglich. Hier sind die Widerrufsbelehrungen der Sparkassen zu einem Großteil fehlerhaft. Viele enthalten die unklare Formulierung zum Fristbeginn „frühestens“.

Die Fehlerhaftigkeit der folgenden Widerrufsbelehrung wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt:

„Widerrufsbelehrung zu (1) Darlehen Konto Nr. (...)

Widerrufsrecht

Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (2) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: (Name, Firma und ladungsfähige Anschrift des Kreditinstituts, ggf. Fax-Nr., E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung erhält, auch eine Internet-Adresse)

... Sparkasse in ...

Widerrufsfolgen

(...)

Ort, Datum Unterschrift des Verbrauchers“.

Unten waren folgende Fußnoten eingefügt:

„1. Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z.B. Darlehensvertrag vom ...
2. Bitte Frist im Einzelfall prüfen“.

Die Belehrung wurde in dieser oder ähnlicher Weise von zahlreichen Sparkassen verwendet. Neben der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam waren dies u.a. folgende Sparkassen:

Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
Sparkasse Prignitz
Sparkasse Altmark West
Sparkasse Uckermark
Stadtsparkasse Schwedt
Sparkasse Barnim

Betroffene Darlehensnehmer, welche noch nicht den Widerruf erklärt haben, sollten keine Zeit verlieren. Denn nach der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung endet die Widerrufsmöglichkeit für Altverträge mit Ablauf des 21. Juni 2016.

Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff rät aufgrund seiner Erfahrung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht allen Darlehensnehmern, ihre Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung zeitnah überprüfen zu lassen. Rechtsanwalt Dethloff hat bereits zahlreiche Darlehensnehmer erfolgreich bei der Durchsetzung ihres Widerrufsrechts begleitet.



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