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SQ General Trading & Consulting for Europe EWIV und :atypisch stille Beteiligungen an der bc connect GmbH

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Aktuelles

Im Zuge der Kriminalinsolvenz der bc connect GmbH melden sich immer mehr Anleger, die auch dieser Firma Geld übergeben haben für die Einrichtung einer atypisch stillen Beteiligung. Folgerichtig haben dann Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet im Insolvenzverfahren der bc connect GmbH. Selbst wenn es solche atypisch stillen Beteiligungne gäbe, resultiert hieraus jedoch kein Rechtsanspruch zur Forderungsanmeldung.

Der Insolvenzverwalter der bc connect GmbH bestreitet, dass die bc connect GmbH hierfür Geld bekommen habe. 

Sollten sich herausstellen dass dies stimmt, könnten die Mitglieder dieser EWIV für die Anleger persönlich in Höhe ihrer Einzahlungen haften.

Rechtsform der EWIV

Eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine Rechtsform, die Unternehmen aus verschiedenen EWR-Mitgliedstaaten ermöglicht, in gemeinsamen wirtschaftlichen Projekten zusammenzuarbeiten. Hierbei müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Eintrag im Handelsregister: Eine EWIV muss im Handelsregister eingetragen werden.
  • Gründer: Gründer können natürliche und juristische Personen sein.
  • Mindestanzahl Mitglieder: Eine EWIV benötigt mindestens zwei Mitglieder aus verschiedenen EWR-Mitgliedstaaten.
  • Gründung: Die EWIV wird durch eine Satzung gegründet, ähnlich einem Verein, und im Handelsregister des Sitzstaates eingetragen. Notarielle Beurkundung ist erforderlich.
  • Kapitalausstattung: Die EWIV erhält Kapital von den Mitgliedern gemäß Beschluss. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich.
  • Haftung: Die Mitglieder haften im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der EWIV.
  • Steuervorteile: Mitgliedsbeiträge können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, um die Steuerlast zu senken.
  • Grundbesitzübertragung: Die Übertragung von Grundbesitz in die EWIV ermöglicht die Nutzung von Mieteinnahmen zur Steueroptimierung. Einnahmen innerhalb der EWIV werden nicht besteuert.
  • Besteuerung von Gewinnen: Steuern werden erst bei Überführung von Gewinnen ins Privatvermögen fällig.

Zusammengefasst:

  • EWIV ist eine Rechtsform für grenzüberschreitende Kooperationen in der EU.
  • Mindestens 2 Mitglieder aus verschiedenen EWR-Mitgliedstaaten erforderlich.
  • Gründung durch Satzung und Eintrag ins Handelsregister.
  • Kapitalausstattung von Mitgliedern nach Beschluss.
  • Mitglieder haften unbeschränkt für Verbindlichkeiten.
  • Steuervorteile durch Betriebsausgabenabzug und steuerfreie Einnahmen innerhalb der EWIV.
  • Möglichkeit der Grundbesitzübertragung zur Steueroptimierung.


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