Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen Cosma-Firmengruppe

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Staatsanwaltschaft Mannheim gab am 21. Dezember 2016 in einer Pressemitteilung bekannt, dass Ermittlungen gegen Verantwortliche der Cosma-Firmengruppe wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs eingeleitet wurden. Ein Verantwortlicher der Gruppe soll sich bereits in Untersuchungshaft befinden.

Das Unternehmen soll Anlegern unterschiedliche Investitionen angeboten haben, u.a. in Sachwerte wie Gold. Die Staatsanwaltschaft Mannheim berichtete, dass 70 Prozent der eingegangenen Anlegergelder in physisches Gold investiert werden sollten und als insolvenzfestes Sondervermögen, auf das jederzeit zugegriffen werden dürfe, bei zertifizierten Partnern der Firmengruppe verwahrt werde. Die überschüssigen 30 Prozent sollen in das Umlaufvermögen der Cosma-Gruppe übertragen worden sein, sodass die Anleger eine jährliche Rendite von acht Prozent erwirtschaften konnten.

Könnte der nächste Goldskandal drohen?

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte allerdings nach den bisher durchgeführten Ermittlungen den Verdacht, dass seit Ende 2014 eine Vielzahl von Anlegern über die Sicherheit und die zu erwartende Rendite des Goldanlagemodells getäuscht wurde. Bislang konkretisierte die Staatsanwaltschaft Mannheim noch nicht, in welcher Höhe sich der mögliche Schaden bewegen könnte. Das Anlagekapital in Millionenhöhe soll aber nach dem derzeitigen Ermittlungsstand nicht im versprochenen Umfang zum Kauf von Gold verwendet worden sein. Zudem konnte bislang auch kein tragfähiges Konzept zur Erwirtschaftung der prognostizierten Renditen festgestellt werden.

Derzeit befinden sich bereits drei Unternehmen der Cosma-Gruppe in der Insolvenz. Das Amtsgericht Karlsruhe eröffnete am 14. Dezember 2016 die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Cosma Deutschland AG (Az.: 101 IN 1026/16), die Cosma Service GmbH (Az.: 101 IN 1027/16) und die Cosma Verwaltungs GmbH (Az.: 101 IN 1028/16).

Seit dem vergangenen Jahr läuft auch der Prozess gegen sechs Verantwortliche der BWF-Stiftung. Mehr als 6.000 Anleger sollen um rund 50 Mio. Euro getäuscht worden sein. Auch wenn die Staatsanwaltschaft Mannheim bisher keine handfesten Beweise gegen die Cosma-Firmengruppe erhoben hat, sollten betroffene Anleger dennoch rechtzeitig reagieren.

Möglichkeiten für Betroffene

Anleger könnte hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffene sollten rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen, um die möglichen Ansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Im Zuge einer fehlerhaften Anlageberatung könnten gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema