Stellenabbau auch bei IBM und Siemens - was Mitarbeiter beachten sollten

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen

Pressemeldungen zufolge plant IBM, weltweit ein Viertel seiner Mitarbeiter zu entlassen. Auch wenn es dazu keine offiziellen Bestätigungen des Unternehmens gibt. Angeblich soll der Stellenabbau zeitnah beginnen.

In jedem Fall wird das Unternehmen wohl massiv umstrukturieren. Solche Umstrukturierungen können durchaus auch Vorbereitung für spätere (erleichterte) Kündigungen sein.

In Amerika ist der Stellenabbau für Unternehmen oft leichter als in Deutschland, wo die Mitarbeiter durch das Kündigungsschutzgesetz sehr gut geschützt sind.

Auch wenn das Unternehmen den Mitarbeitern großzügige Abfindungen anbieten sollte: es gibt einiges zu beachten. Wer die nachfolgenden Grundregeln beherzigt, vermeidet zumindest die gröbsten Fehler. Ich stelle nachfolgend die Regeln dar und begründe bzw. erläutere diese.

Auch bei Siemens ist Pressemeldungen zufolge geplant, deutschlandweit 3300 Stellen abzubauen. Mit dem Unternehmenskonzept Vision 2020 soll das Unternehmen wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs gebracht werden.

Stellenabbau ohne Kündigung bedeutet in der Regel in erster Linie Aufhebungsverträge. Hier bieten Unternehmen wie Siemens durchaus hohe Abfindungen und sonstige Vorteile für die ausscheidenden Mitarbeiter. Daneben wird man sicher auch auf Altersteilzeitmodelle zurückgreifen.

Bei all diesen Konstruktionen gibt es für Arbeitnehmer eine Menge zu beachten, wenn Nachteile vermieden werden sollen. Vor voreiligen Unterschriften unter entsprechende Vereinbarungen muss dringend gewarnt werden. In der Regel kommt man nach der Unterschrift von der Vereinbarung nicht mehr weg.

Im Video gehe ich auf die wichtigsten Regeln ein, die Arbeitnehmer von Siemens in der jetzigen Situation beachten müssen. Dazu gehört insbesondere, sich nicht vom Arbeitgeber dazu hinleiten zu lassen, irgendwelche Vereinbarungen zu unterzeichnen. Alle einseitigen Maßnahmen des Arbeitgebers zur Änderung bzw. Aufhebung des Arbeitsvertrags können mit guten Aussichten, notfalls auch vor Gericht, angegriffen werden.

Darüber hinaus sollten auch etwaige sozialversicherungsrechtliche Nachteile durch außergerichtlich geschlossene Aufhebungsvereinbarungen nicht vergessen werden. Gleiches gilt im Rahmen der Verhandlung über eine möglich Abfindung auch für wichtige Nebenansprüche (z. B. Urlaubsansprüche, Arbeitszeugnis).

Wer eine Kündigung erhält, sollte außerdem unbedingt die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht beachten. Diese und weitere Hinweise finden Sie im Video und auf unserer Spezialseite zum Thema Kündigung für Arbeitnehmer.

06.02.2015

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MwSt.

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