Stellenabbau bei EY als Konsequenz des Wirecard-Skandals

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Mitarbeiter erhalten Auflösungsvertrag nach Wirecard-Skandal bei EY.

Überblick: Der Fall Ernst & Young

Ernst & Young ist eine Gesellschaft für Wirtschaftsprüfung. Der Konzern durchläuft derzeit einen massiven Stellenabbau. Bereits im Herbst 2022 präsentierte EY dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Betriebsrat das Projekt "Everest". Dieses sieht eine umfassende Umstrukturierung des Konzerns vor. Die Idee dahinter war, die Bereiche Beratung und Prüfung voneinander zu trennen. Jedoch gab EY dieses Vorhaben nur wenige Monate später auf und ersetzte es durch das Projekt "Zugspitze". Das neue Projekt beinhaltet einen weitreichenden Stellenabbau in der gesamten Belegschaft.

Dieser Stellenabbau bei EY betrifft 380 Mitarbeiter sowie 40 Partner der Wirtschaftsprüfung. Das ist eine der Folgen des Wirecard-Skandals. Der Konzern EY arbeitete eng mit dem skandalös gescheiterten Zahlungskonzern im Bereich Wirtschaftsprüfung bis 2020 zusammen. Wirecard hat seinen Gläubigern vier Milliarden Euro Schulden hinterlassen. 1,9 Milliarden Euro sind außerdem verschwunden – ebenso wie dessen Vorstand Jan Marsalek. Er wird derzeit von der deutschen Polizei international gesucht.

EY baut die Stellen zur Kostensenkung ab. Das Unternehmen stellte bereits 2022 die Auszahlung der Prämien ein. Ein Angestellter der britischen EY-Niederlassung äußerte gegenüber „Financial Times“: „Derzeit wird bei den Ausgaben massiv gedrosselt, damit die Zahlen für die Everest-Bewertung gut aussehen“.

Das geht jetzt zulasten der EY-Mitarbeiter. Diese bekommen nun einen Auflösungsvertrag. Das Unternehmen schlägt hier eine Abfindung vor. Diese erfolgt in Höhe des Brutto-Monatsgehalts x Jahre der Betriebs-Zugehörigkeit. Ziel der Arbeitgeber ist es, so die betroffenen Mitarbeiter möglichst einfach und unkompliziert aus dem Konzern zu entlassen. Es ist jedoch auf keinen Fall ratsam, ohne eine genaue vorherige Prüfung solch einen Vertrag zu unterzeichnen.


Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt?

Beachten Sie grundsätzlich folgendes:

  • Unterschreiben Sie diesen Aufhebungsvertrag zunächst nicht, schon gar nicht, wenn Sie Ihr Arbeitgeber unter Druck setzt. Damit sind Sie stets auf der sicheren Seite. Denn ohne Ihre Unterschrift läuft hier gar nichts. Schließlich hat Ihr Arbeitgeber dann eine rechtlich zulässige Kündigung vorzuweisen. Ohne triftigen Grund ist das schwer. Machen Sie es ihm somit auf keinen Fall mit Ihrer Unterschrift leicht.
  • Eine Unterschrift unter Zwang ist rechtlich ungültig. Vor Gericht haben Sie allerdings nachzuweisen, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber unter Druck gesetzt wurden, den Auflösungsvertrag zu unterzeichnen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht übernehmen das für Sie und unterstützen Sie dabei.
  • Ihr Chef spricht von einem besonders exklusiven Abfindungs-Angebot, wenn Sie den Auflösungsvertrag sofort unterzeichnen? Lassen Sie sich hier keinesfalls einwickeln. Will Ihr Arbeitgeber Sie heute zur Unterschrift drängen, will er das morgen erst recht. Bedenken Sie stets, dass Sie an der Stelle in der mächtigeren Position sind. Ihrem Arbeitgeber sind nämlich arbeitsrechtlich die Hände gebunden.
  • Holen Sie sich in jedem Fall juristische Unterstützung. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sind Experten in Sachen Aufhebungsvertrag. Wir prüfen Ihren Fall und wägen mit Ihnen gemeinsam die Vor- und Nachteile sowie das weitere Vorgehen ab.


Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Wir setzen uns für die Rechte der Arbeitnehmer ein!

Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit kostenfrei und unverbindlich. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

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