Stellenabbau bei Siemens in Berlin – massive Streichungen erwartet

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Nach aktuellen Pressemeldungen (u. a. Morgenpost und B.Z. Online vom 16.11.2017) drohen den Berliner Mitarbeitern von Siemens massive Einschnitte und ein erheblicher Stellenabbau. Bürgermeister Müller sagte den Berichten zufolge in diesem Zusammenhang, es sei offensichtlich geplant, nicht nur Arbeitsplätze abzubauen, sondern komplette Standorte in Ostdeutschland zu schließen. Details zu den Plänen des Unternehmens sollen in nächster Zeit bekannt gegeben werden. Was ist in Fällen eines geplanten Stellenabbaus für die betroffenen Mitarbeiter zu beachten?

Kündigungen angreifen mit Kündigungsschutzklage: Im Rahmen eines Stellenabbaus kommen zunächst (betriebsbedingte) Kündigungen in Betracht. Dagegen lohnt es sich in aller Regel, mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Dem Arbeitgeber können hier an verschiedener Stelle Fehler unterlaufen (z. B. bei einer durchzuführenden Sozialauswahl), die die Kündigung angreifbar machen. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs lässt sich dann meist eine hohe Abfindung erzielen sowie wichtige Nebenansprüche (Arbeitszeugnis, Überstundenvergütung, Provisionen) regeln.

Umstrukturierungen kritisch verfolgen: Doch auch wenn der Arbeitgeber zunächst Umstrukturierungen plant und vornimmt, sollten Arbeitnehmer vorsichtig sein. Oftmals sollen dadurch bereits spätere Kündigungen (z. B. im Hinblick auf die Sozialauswahl) erleichtert werden. Arbeitnehmern ist daher zu empfehlen, bereits bei einer Versetzung prüfen zu lassen, ob diese überhaupt wirksam ist. Gerade wer den Verdacht hat, dass er in eine künftig weg zu rationalisierende Abteilung verlegt werden soll, hat guten Grund eine Abwehr der Versetzung zu prüfen.

Keine Aufhebungsverträge ohne Beratung unterzeichnen: Auch Aufhebungsverträge werden in kritischen Phasen gerne von Unternehmen angeboten. Um die Unterzeichnung verlockend zu machen, werden im Rahmen solcher Aufhebungsvereinbarungen oftmals Abfindungszahlungen sowie andere Anreize angeboten. Diese sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Oftmals können damit auch erhebliche Nachteile für Arbeitnehmer im Hinblick auf den Bezug von Arbeitslosengeld (Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit) einhergehen. Außerdem werden wichtige Nebenansprüche, wie zum Beispiel der Inhalt eines Arbeitszeugnisses und insbesondere auch die Gesamtnote des Zeugnisses, nicht ausdrücklich geregelt. Vor einer Unterzeichnung sollten sich Mitarbeiter also unbedingt rechtlich beraten lassen. Ein Aufhebungsvertrag ist regelmäßig allenfalls dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer bereits einen neuen, besseren Job hat.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de.

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

16.11.2017

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