Steuerliche Falle beim Zugewinnausgleich – Haftung des Rechtsanwalts

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Bei der Scheidung einer Ehe geht es neben der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft regelmäßig auch um Geld. Beim sogenannten Zugewinnausgleich wird – einfach gesagt – die Differenz zwischen dem Vermögen des einen Ehegatten und des anderen Ehegatten, soweit es während der Ehe erworben worden, ausgeglichen. Der Anspruch ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen.

Im Rahmen dieses Ausgleichs kommt es immer wieder zur Übertragung von Immobilien, statt diese zu verkaufen und den Erlös zu verteilen. Dabei gilt es steuerliche Fallen zu vermeiden.

Steuerliche Folgen der Übertragung

Wird eine Immobilie im Rahmen des Zugewinnausgleichs übertragen, zum Beispiel durch einen gerichtlichen Vergleich, kann es zu einem steuerlich relevanten Gewinn kommen. Ein solcher Gewinn entsteht, wenn der Wert bei Übertragung den Wert bei Anschaffung übersteigt. Die Kosten von Anschaffung und Veräußerung sind dabei regelmäßig zu berücksichtigen.

Dabei gibt es zwei weitere Voraussetzungen zu beachten. Der entstandene Gewinn ist nämlich nur dann zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre lagen und die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde. 

War der Zeitraum kürzer, so ist auf den Gewinn Einkommensteuer zu zahlen. Stehen mehrere Immobilien zur Übertragung zur Verfügung, die unterschiedlich lang gehalten wurden, ist es sinnvoll, diejenige zu wählen, bei der diese Frist überschritten wird oder die selbst bewohnt wurde.

Haftung des Rechtsanwalts

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der mit der Durchführung der Scheidung beauftragt war, nicht ohne weiteres steuerlich beraten muss. Wenn die steuerlichen Folgen aber naheliegend sind, muss er auf die Hinzuziehung eines Fachmannes (zum Beispiel eines Rechtsanwalts für Steuerrecht) hinweisen.

Der Bundesgerichtshof hat weiter entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der diese Pflicht verletzt, die daraus resultierenden Schäden zu ersetzen hat. Dies bedeutet, dass der Rechtsanwalt die Steuer ersetzen muss, wenn eine Steuer vermeidende Gestaltung möglich gewesen wäre. Die Rechtsprechung geht dann regelmäßig davon aus, dass der Mandant sich beratungsgerecht Verhalten hätte. 

Das bedeutet für den beratenden Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren, dass die Verletzung der Hinweispflicht zu einem zu ersetzenden Schaden führen kann. Steht nämlich eine steuerlich neutrale Gestaltungsvariante zur Verfügung, so geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass diese gewählt worden wäre.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass bei der Gestaltung des Zugewinnausgleichs auch steuerliche Fragen zu berücksichtigen sind. Werden diese nicht berücksichtigt kann dies zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt führen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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