Steuern auf Schenkung und Erbschaft

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Nichten, Neffen und Geschwister können sich jetzt in einen Musterprozess einklinken, wenn sie in 2009 Geld geerbt oder geschenkt bekommen haben und jetzt nicht unerhebliche Steuern darauf zahlen sollen. Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) klagt ein Mann, der Geld von seinem Bruder bekommen hatte, und jetzt den Steuersatz für Nichtverwandte darauf zahlen soll. Dieser galt bisher auch für Schwiegereltern und Schwiegerkinder sowie für geschiedene Ehepaare. Zwar hat sich in 2009 der Freibetrag von 10.300 Euro auf 20.000 Euro erhöht. Beträge, die darüber hinausgehen treffen jedoch auf den vollen Steuersatz von 30%. Vor 2009 waren es nur 17%. Erst seit 2010 gelten wieder niedrigere Steuersätze.

Wenn Sie also einen Steuerbescheid erhalten, der den vollen Steuersatz für Nichtverwandte in 2009 verlangt, legen Sie Einspruch ein und beziehen sich auf das laufende Verfahren BFH II B 168/09. Für einen solchen Einspruch haben Sie einen Monat Zeit ab Erhalt des Steuerbescheides.


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