Strafanzeige / Hausdurchsuchung wegen Mitgliedschaft bei „Boystown“

  • 4 Minuten Lesezeit
Strafanzeige/Hausdurchsuchung wegen Mitgliedschaft bei

Anfang Mai 2021 wurde die Darknetseite „Boystown“, die als eine der größten Plattformen für Kinderpornografie gilt, von Ermittlungsbehörden gesprengt. Zu diesem Zeitpunkt soll das Forum an die 400.000 Mitgleider gehabt haben. Nun rollt eine Welle von Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder von „Boystown“ wegen Besitzes und/oder Verbreitung kinderpornografischer Schriften an. Die meisten Verdächtigen erfahren davon, dass Sie im Fokus der Polizei stehen, wenn bei ihnen eine Hausdurchsuchung vorgenommen wird.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

  • Was als „Kinderpornografie“ gilt
  • Was als „Besitz von Kinderpornografie“ gilt
  • Was passiert, wenn man des Besitzes von Kinderpornografie verdächtigt wird
  • Welche Strafen drohen, wenn man des Besitzes von Kinderpornografie verdächtigt wird
  • Was man tun sollte, wenn man des Besitzes von Kinderpornografie verdächtigt wird
  • Wann ein Verfahren wegen Besitzes von Kinderpornografie eingestellt werden kann

Haben Sie noch weitere Fragen? Wir beantworten sie Ihnen direkt via WhatsApp!


Gegen Sie wird wegen § 184b StGB ermittelt? 

1. Keine Aussage machen!

2. Anwalt einschalten!

Dr. Brauer Rechtsanwälte vertreten Sie bundesweit bei Anschuldigungen wegen Kinderpornografie.

Was gilt als „Kinderpornografie“?

Kinder sind vor dem Gesetz Personen unter 14 Jahren. Pornografie ist Darstellung von Personen mit Fokus auf ihre Sexualität, bzw. bei sexuellen Handlungen.

Unter den Sammelbegriff „Kinderpornografie“ fallen derzeit alle Medien, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Darstellung von Kindern in unnatürlich sexualisierter Weise („Posing")

  • Darstellung der Geschlechtsteile oder des Gesäßes von Kindern

  • Darstellungen sexueller Handlungen von/an/mit oder vor Kindern

Dies gilt auch für Darstellungen von Personen, die zwar über 14 Jahre alt sind, aber auf einen objektiven Betrachter jünger wirken müssen. Auch fiktive Darstellungen, etwa selbst angefertigte Zeichnungen, gelten als Kinderpornografie.


Was bedeutet „Besitz von Kinderpornografie“?

Der Besitz kinderpornografischer Schriften ist im § 184b StGB geregelt. Besitz bedeutet, dass ein Herrschaftsverhältnis über eine Sache gegeben ist, in dem man über diese Sache verfügen kann.

Dies ist beispielsweise bereits gegeben, wenn ich den Schlüssel zu einem Raum habe, in dem sich zB. Kinderpornografische Schriften befinden.

Im Falle digitaler Medien begründet das Herunterladen und Abspeichern von Dateien ein Besitzverhältnis.


Was passiert, wenn man des Besitzes von Kinderpornografie verdächtigt wird?

Die Polizei hat bei der Sprengung der Plattform „Boystown“, wie bei jedem Großeinsatz dieser Art massenhaft Speichermedien sichergestellt, die in den nächsten Monaten ausgewertet werden.

Über Internetthreads, IP-Adressen, oder Bitcoin-Zahlungen lassen sich die Aktivitäten auf einschlägigen Internetseiten zu einzelnen Nutzern zurückverfolgen. Ist eine solche Verbindung hergestellt, ergibt sich ein „Anfangsverdacht“ auf Besitz (u./o. Verbreitung) von kinderpornografischem Material. In der Regel besteht der nächste Schritt darin, bei dem Verdächtigen eine Hausdurchsuchung vorzunehmen.

Dazu erscheinen die Beamten überraschend, meist früh morgens, mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür, stellen die gesamte Wohnung auf den Kopf und beschlagnahmen alle Speichermedien, Laptops, Festplatten, Handys, etc. deren sie habhaft werden können. Diese werden anschließend durch Experten nach kinderpornografischem Material durchsucht, wobei auch gelöschte Dateien wieder hergestellt, und lange zurückliegende Browserverläufe geprüft werden.


Welche Strafen drohen für Besitz von Kinderpornografie?

Für die Höhe des Strafmaßes ist wichtig, was man Ihnen im Umgang mit kinderpornografischem Material nachweisen kann: Der Besitz von kinderpornografischem Material (inklusive selbst gemalter Bilder, selbstgeschriebener erfundener Geschichten etc.) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.

Für die Weitergabe und Verbreitung können allerdings bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe drohen.

Was soll ich tun, wenn ich des Besitzes von Kinderpornografie verdächtigt werde?

Wenn jemand mit Kinderpornografie in Verbindung gebracht wird, kann dies auch ohne eine Verurteilung seine soziale (und infolgedessen mitunter auch wirtschaftliche) Existenz vernichten. Daher ist es unbedingt notwendig, den durch ein Ermittlungsverfahren entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Hierzu sollten Sie unbedingt folgende Grundregeln beachten:

Schweigen ist Gold!

Bei einer Hausdurchsuchung, oder im sonstigen Kontakt mit der Polizei, sollten Sie Ihr Schweigerecht nutzen! Da Sie die Ermittlungsakte nicht kennen, und nicht wissen, was man gegen Sie in der Hand hat, laufen Sie durch unbedachte Aussagen Gefahr, sich selbst zu belasten. Auch Computerpasswörter u.ä. Müssen Sie nicht herausgeben!

Ab zum Anwalt!

Sie brauchen, egal ob der Verdacht gegen Sie begründet ist, oder nicht, unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers. Dieser kann die Korrespondenz mit den Behörden für Sie übernehmen, Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und die Vorwürfe prüfen, und darauf aufbauend Ihre Verteidigung in Angriff nehmen, deren Ziel ein zügiger Ablauf der Ermittlungen, und, wenn möglich die Einstellung des Verfahrens sein muss.


Wann kann ein Verfahren wegen Besitzes von Kinderpornografie eingestellt werden?

Eine Einstellung des Verfahrens ist, abgesehen von dem Fall, dass man Sie völlig zu Unrecht verdächtigt hat, unter folgenden Umständen möglich:  

  • Die Anzahl des sichergestellten kinderpornografischen Materials in Ihrem Besitz ist sehr gering    

  • Es hat keine (Weiter-) Verbreitung stattgefunden  

  • Sie haben keinerlei Vorstrafen

  • Browserverläufe liegen bereits lange zurück, oder der Besitz des Materials ist bereits verjährt (nach 5 Jahren).

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht, insbesondere Sexualstrafsachen, spezialisiert und arbeiten bundesweit!

Wenn gegen Sie wegen Besitzes von Kinderpornografie ermittelt wird, verlieren Sie keine Zeit, und kontaktieren Sie uns!


Foto(s): Lizenzfrei

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.

Beiträge zum Thema