Strafanzeige wegen Computerbetrug – Was heißt das?

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Strafanzeige erhalten, in der Ihnen Computerbetrug vorgeworfen wird, und fragen sich, was das zu bedeuten hat, und was Sie jetzt tun sollten?

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

  • Was Computerbetrug bedeutet

  • Unter welchen Voraussetzungen man wegen Computerbetruges belangt werden kann 

  • Wie sich Betrug und Computerbetrug zueinander verhalten   

  • Welche Strafen drohen

  • Wann Computerbetrug verjährt

  • Was Sie tun sollten, wenn gegen Sie wegen Computerbetruges ermittelt wird


Wenn sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich direkt per WhatsApp an uns!


 

Was bedeutet Computerbetrug?

Der Straftatbestand des Computerbetruges wurde geschaffen, um eine Gesetzeslücke zu schließen, die sich im Zuge der Digitalisierung gebildet hatte:

Im § 263 StGB ist der Tatbestand des Betruges geregelt, der (verkürzt gesagt) in der Täuschung eines Menschen zwecks eigener Bereicherung auf Kosten von dessen Vermögen besteht. Wenn man nun aber, statt den Menschen zu täuschen, einen Computer „austrickst“, indem man Daten oder Programmabläufe manipuliert, und sich so einen widerrechtlichen Vermögensvorteil verschafft, greift der Paragraph 263 nicht mehr, weil keine Täuschung einer Person stattgefunden hat.

Daher gibt es mittlerweile § 263a StGB.

Dieser Paragraph greift, wenn jemand in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen schädigt indem er einen Datenverarbeitungsvorgang unbefugt beeinflusst.

Dies kann verwirklicht werden durch

  • unrichtige Gestaltung bzw. Manipulation eines Programmes 

  • Verwendung falscher oder unvollständiger Daten (z.B. Geld abheben mit falscher Kreditkarte)       

  • unbefugte Verwendung von (fremden) Daten (z.B. Phishing)   

  • unbefugtes Einwirken in den Ablauf der Datenverarbeitung.

Für großes Aufsehen sorgte auch der Computerbetrug durch die "German Refund Crew" die mit Hilfe einer Telegram-Gruppe durch vermeintliche Rücksendungen an Amazon, Zalando und andere Online-Händler abkassierten. Ein ausführlicher Artikel dazu befindet sich auf meiner Kanzleiwebsite: "German Refund Crew - Neue Begehungsform des Computerbetrugs".

 

Unter welchen Voraussetzungen kann man wegen Computerbetruges belangt werden?

Der Tatbestand gilt nur als erfüllt, wenn zwei Voraussetzungen gleichermaßen erfüllt sind: die begangene Handlung muss rechtswidrig bzw. schuldhaft begangen worden sein, und der Täter muss nachweislich mit Vorsatz gehandelt haben.

Einen „fahrlässigen“ Computerbetrug aus Unachtsamkeit gibt es nicht. Kann der Vorsatz, also die Absicht des Täters, sich durch Manipulation eines Datenverarbeitungsvorganges auf Kosten eines Anderen zu bereichern, nicht nachgewiesen werden, kann dieser nicht verurteilt werden.

Es handelt sich hierbei übrigens um kein sogenanntes Erfolgsdelikt, das nur strafbar ist, wenn der Täter die Tat vollendet hat. Auch der erfolglose Versuch ist strafbar.

 

Wie verhält sich der Tatbestand des Computerbetruges zum Betrug?

Der wesentliche Unterschied besteht, wie gesagt, im Kriterium der Täuschung gegenüber der Datenmanipulation. Allerdings fällt zum Beispiel die Variante der unbefugten Datenverwendung in das Kriterium einer „täuschungsähnlichen Handlung“. Die Tatbestände sind also eng miteinander verwandt.

Wenn im Rahmen eines Computerbetruges auch eine Täuschungshandlung vorliegt, also der Tatbestand des Betruges ebenfalls als erfüllt gelten muss, gilt das Prinzip der Subsidiarität. Das bedeutet, dass § 263a StGB hinter § 263 StGB zurücktritt, und der Beschuldigte wegen Betruges belangt wird.

 

Welche Strafen drohen bei Computerbetrug?

Verstöße gegen § 263a StGB gelten als sogenanntes Vergehen. Das Strafgesetzbuch sieht dafür Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor. Diese können in diesem Falle bis zu 5 Jahre betragen. Ist der Täter nicht vorbelastet und handelt es sich bei der Tat um einen Einzelfall, ist mit einer Geldstrafe zu rechnen. Erst bei wiederholten oder schwereren Fällen droht eine Freiheitsstrafe. Für besonders schwere Fälle, also wenn die Tat gewerbsmäßig oder durch eine Bande begangen wurde (was bei einer Personengruppe von drei oder mehr Personen angenommen wird), droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.


Wann verjährt Computerbetrug?

Grundsätzlich verjähren Betrugsdelikte nach 10 Jahren. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte absolute Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann nicht mehr rechtlich gegen den Täter vorgegangen werden.

 

Was sollte ich tun, wenn gegen mich wegen Computerbetruges ermittelt wird?

Mit einer Strafanzeige wegen Computerbetruges oder Betruges ist nicht zu spaßen. Wenn Sie unüberlegt handeln, sich etwa darauf einlassen, bei der Polizei eine Aussage zu den Vorwürfen zu machen, oder gar versuchen, Ihre Verteidigung selbst in die Hand zu nehmen, besteht ein extrem hohes Risiko, dass Sie verurteilt werden. Daher halten Sie sich unbedingt an die beiden goldenen Regeln des Strafrechts:

1. Schweigen ist Gold.

Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern, also zu den Vorwürfen gegen Sie keinerlei Angaben zu machen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, da Sie die Ermittlungsakte nicht kennen, und somit nichts über die Beweislage wissen. Wenn Sie sich zur Sache äußern, laufen Sie also Gefahr, sich selbst unnötig zu belasten. Daher sagen Sie nichts. Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten, gehen Sie nicht hin! Hierzu sind Sie nicht verpflichtet, und eine Verweigerung darf nicht zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.

2. Ab zum Rechtsanwalt.

Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird die gesamte Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden für Sie übernehmen, diesen mitteilen, dass Sie sich nicht zur Sache äußern, und Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen.

So kann er die gegen Sie erhobenen Vorwürfe, sowie das vorhandene Beweismaterial prüfen und, wenn diese unzureichend oder unzulässig ist, die Einstellung des Verfahrens erwirken.

Sollte dies nicht möglich sein, kann Ihr Anwalt gemeinsam mit Ihnen eine möglichst wirksame Strategie zu Ihrer Verteidigung erarbeiten.

So kann in vielen Fällen zum Beispiel eine öffentliche Gerichtsverhandlung durch ein Urteil per Strafbefehl umgangen werden, um Ihre Reputation und Ihre beruflichen Perspektiven zu schützen.

 

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und vertreten Sie bundesweit.

Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular, und schildern Sie uns Ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen unverbindlichen Erstberatung!



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.

Beiträge zum Thema