Strafbar wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis beim Fahren eines zu schweren Campingwagens?

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Die Nutzung von Campingwagen und Wohnmobilen hat über die letzten Jahre erheblich an Beliebtheitsgrad gewonnen. Immer mehr Menschen mieten sich ein Fahrzeug für ihren Urlaub an, erwerben eines oder nehmen den Aus- und Umbau selbst vor. 

Nicht allen Urlaubern ist dabei bewusst, welche Fahrzeuge sie tatsächlich führen dürfen und welche schwerwiegenden Konsequenzen ein zu schwerer Campingwagen für sie bedeuten kann. 

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen beim Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Seite und erarbeitet eine geeignete Verteidigungsstrategie. 


Vorab: Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein 

Die Fahrerlaubnis ist zu unterscheiden von dem Führerschein. 

Mit der Fahrerlaubnis wird das Fahren eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr staatlich genehmigt. Der Führerschein ist lediglich der Nachweis darüber, dass diese Erlaubnis vorliegt. 

Die Fahrerlaubnis wird für verschiedene Kraftfahrzeugklassen erworben, die sogenannten „Führerscheinklassen“. Insgesamt existieren 16 verschiedene, die jedoch alle im gleichen Führerschein dokumentiert werden.  

Für das Fahren ohne Führerschein, d.h. ohne das Mitführen des Nachweisdokumentes, ist ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro vorgesehen.   

Die Verpflichtung zum Mitführen dieses Dokumentes ergibt sich aus § 4 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Wer den Führerschein nicht dabei hat, handelt ordnungswidrig.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt hingegen eine Straftat dar, die im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Die entsprechende Vorschrift ist in § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) enthalten. 

Die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfasst die Fälle einer nicht vorhandenen Fahrerlaubnis, eines zeitweisen Verbots zum Führen eines Fahrzeuges, wie ein Fahrverbot. 


Welcher Führerschein ist für das Fahren eines Campingwagens erforderlich?

Für Campingwagen, beziehungsweise Wohnmobile existiert kein spezieller Führerschein, wie dies beispielsweise bei Lkw oder Bussen der Fall ist. 

Die erforderliche Führerscheinklasse richtet sich nach dem Gesamtgewicht des genutzten Fahrzeuges sowie Anhängers. 

Kfz bis zu 3,5 Tonnen plus Anhänger bis zu 750 kg oder Kombigewicht bis zu 3,5 Tonnen

Führerschein der Klasse B 


Kfz bis zu 3,5 Tonnen bei einem Kombigewicht von maximal 4,25 Tonnen

Führerschein der Klasse B96


Kfz bis zu 3,5 Tonnen plus Anhänger bis zu 3,5 Tonnen

Führerschein der Klasse BE 


Kfz bis zu 7,5 Tonnen plus Anhänger bis zu 750 kg

Führerschein der Klasse C1 („kleiner“ Lkw-Führerschein)



Führerschein der ehemaligen Klasse 3 (bis 1999)


Kfz über 7,5 Tonnen plus Anhänger bis zu 750 kg

Führerschein der Klasse C („großer“ Lkw-Führerschein)



Führerschein der ehemaligen Klasse 2 (bis 1999) 



Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht? 

Für das zulässige Gesamtgewicht gibt es keinen pauschalen Wert. Sowohl für das Fahrzeug selbst als auch für den Anhänger, richtet sich die Gesamtmasse nach dem konkret genutzten Fahrzeug.

Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeuges meint das maximale Gewicht im beladenen Zustand. Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist es in der Zeile F aufgelistet.  

Es berechnet sich aus dem Leergewicht zuzüglich der maximalen Ladung. 

Das Leergewicht ist das Gewicht im leeren Zustand, inklusive aufgefüllter Flüssigkeiten und einem 75kg schweren Fahrer. Die Ladung erfasst beispielsweise die Insassen oder Gepäck. 

In Bezug auf Anhänger richtet sich die zulässige Anhängelast nach dem jeweiligen Zugfahrzeug. Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht unter der Ziffer O das erlaubte Zug-Gesamtgewicht. 

Dieses ergibt sich aus dem Leergewicht des Anhängers plus Gewicht der Ladung. 


Zu schwerer Campingwagen – Strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Wird ein Campingwagen gefahren, der ein höheres Gesamtgewicht hat, als die vorhandene Führerscheinklasse erlaubt, so liegt ein Verstoß gegen § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vor. Es handelt sich um eine Straftat, das Fahren ohne Fahrerlaubnis

Dies gilt unabhängig davon, ob das zulässige Gesamtgewicht des konkreten Fahrzeuges überschritten wurde oder nicht. Entscheidend ist allein, dass das Gesamtgewicht nicht von der Führerscheinklasse erfasst ist.  

Das Führen dieses konkreten Fahrzeuges ist dann nicht von der Fahrerlaubnis deckt, auch wenn grundsätzlich eine solche vorhanden ist. Eine zu geringe Führerscheinklasse erfüllt den Tatbestand gleichermaßen, wie eine nie erlangte Fahrerlaubnis. 

Eine Verletzung dieses Straftatbestandes kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. 

Bei einer fahrlässigen Begehung liegt der Strafrahmen bei einer Geldstrafe bis höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten.

Zusätzlich wird die Tat mit 3 Punkten in Flensburg sanktioniert und kann zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis inklusive einer mindestens 6-monatigen Sperrfrist führen. Letzteres erfolgt, wenn das Gericht den Fahrer für ungeeignet hält, ein Kfz zu führen (§§ 69 f. StGB).  

Grundsätzlich kann auch ausnahmsweise der Entzug des Fahrzeuges drohen. Beispielsweise bei einer wiederholten Begehung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 

Im Falle des – insbesondere erstmaligen und oder fahrlässigen – Fahrens eines zu schweren Campingwagens ist dies aber eher unwahrscheinlich. 


Erfolgt eine Eintragung in das Führungszeugnis wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Fahren eines zu schweren Campingwagens? 

Eine Eintragung in das Führungszeugnis wird bei einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen, beziehungsweise einer Freiheitsstrafe ab drei Monaten vorgenommen. 

Ab dann gilt eine Person als vorbestraft. 

Ein Eintrag in das Führungszeugnis beim Fahren ohne Fahrerlaubnis eines zu schweren Campingwagens ist grundsätzlich möglich. Bei einer fahrlässigen Begehung ist die Wahrscheinlichkeit deutlich verringert. 


Welche weiteren Konsequenzen hat das Fahren eines zu schweren Campingwagens?

Ein zu schwerer Campingwagen wird auch gefahren, wenn bloß das zulässige Gesamtgewicht des konkreten Fahrzeuges überschritten wird. 

Diese Überschreitung führt zu anderen Folgen für den Fahrer als das Fahren eines Campingwagens, der schwerer ist als die erteilte Führerscheinklasse dies erlaubt. 

Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld oder Punkten in Flensburg geahndet werden kann. 

Die Sanktionen sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen, welche sich maßgeblich nach der Höhe der Überladung richtet. 

Bei Pkw (mit Anhänger) gibt es verschiedene Abstufungen in 5%-Schritten, beginnend ab einer Überladung von über 5 % bis hin zu über 30 %. 

Das Bußgeld fängt an bei 10 Euro und wird mit maximal 235 Euro angesetzt und zusätzlich einem Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot wird grundsätzlich nicht verhängt. Gerade bei wiederholten, beharrlichen Verstößen, kann aber unter Umständen doch ein Fahrverbot drohen.

Bei Lkw (mit Anhänger) ist bereits eine Überschreitung zwischen 2-5 % mit 30 Euro bußgeldbewehrt. Die weiteren Abstufungen erfolgen in 5 %-Schritten bis hin zu einer Überschreitung von über 30 %, die jeweils einen Punkt in Flensburg vorsehen sowie ein maximales Bußgeld in Höhe von 380 Euro. 


Zu schwerer Campingwagen im Urlaub - Welche Besonderheiten gelten im Ausland?  

Besonders zu berücksichtigen ist zudem, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis in anderen Ländern teils höhere Strafen nach sich ziehen kann, als dies in Deutschland der Fall ist. 

Vor allem in den Nachbarländern wie der Schweiz, Frankreich oder Österreich, welche begehrte Urlaubsziele mit einem Campingwagen sind, erwarten Täter hohe Geldstrafen. Auch wird das Fahrzeug regelmäßig eingezogen oder beschlagnahmt. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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