Strafbefehl vom Gericht im Briefkasten? Was ein Strafbefehl bedeutet und was Sie dagegen tun können

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Unangenehme Briefe kommen häufig in einem gelben Briefumschlag. Dazu gehört auch der Strafbefehl: eine schriftliche Verurteilung, die das Amtsgericht den Betroffenen förmlich zustellen lässt. Die gute Nachricht: einen Strafbefehl muss man nicht hinnehmen, ganz im Gegenteil. In den meisten Fällen lohnt es sich, gegen einen Strafbefehl vorzugehen und Einspruch einzulegen. Doch auch im Strafbefehlsverfahren gilt, dass es ohne Akteneinsicht und anwaltliche Beratung gefährlich werden kann.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung. Gerichte machen von ihm Gebrauch, wenn sie den Sachverhalt für einfach halten und sich von einer Hauptverhandlung keinen Erkenntnisgewinn versprechen. Vor allem Straftaten im Bagatellbereich werden oftmals per Strafbefehl verurteilt, um die Justiz zu entlasten. Aber auch mittlere Kriminalität wird im Strafbefehlsverfahren erledigt.

Welche Strafen dürfen per Strafbefehl verhängt werden?

Mit einem Strafbefehl dürfen Betroffene zu Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Die Freiheitsstrafe muss aber zur Bewährung ausgesetzt werden. Soll eine Bewährungsstrafe verhängt werden, muss dem Betroffenen vor dem Erlass des Strafbefehls ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

Was können Sie gegen einen Strafbefehl tun?

Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Die Zweiwochenfrist läuft ab der Zustellung des Strafbefehls. Entscheidend ist also, wann Ihnen der Brief zugegangen ist.

Gelben Briefumschlag aufheben

Das Datum der Zustellung befindet sich auf dem gelben Briefumschlag. Das Datum ist wichtig, um den Fristablauf zu berechnen. Der Umschlag sollte also aufgehoben und nicht weggeworfen werden.

Was passiert, wenn Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wird?

Wird fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, findet in der Regel eine Hauptverhandlung vor Gericht statt. In dieser können Sie sich als Angeklagter gegen den Vorwurf verteidigen, Zeugen befragen und eigene Beweismittel einbringen.

Wann ist es sinnvoll, gegen einen Strafbefehl vorzugehen?

In den allermeisten Fällen bestehen gute Chancen, durch einen Einspruch ein besseres Ergebnis zu erzielen. Das gilt allerdings nur, wenn man sich auf eine Hauptverhandlung vorbereiten kann. Dazu sollte unbedingt einen Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragt werden, der die Ermittlungsakte einsehen und daraufhin die Verteidigungsmöglichkeiten einschätzen und erarbeiten kann. Ohne Akteneinsicht und anwaltliche Vertretung darauf zu hoffen, dass es in einer Hauptverhandlung besser wird, ist nicht sehr vielversprechend.

Vorsicht! Es besteht die Gefahr der Verschlechterung

Wichtig zu wissen ist, dass die Strafe nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl auch höher werden kann. Ein Grund mehr, sich zu den Erfolgsaussichten eines Strafbefehls anwaltlich beraten zu lassen und nicht einfach blind Einspruch einzulegen und in die Hauptverhandlung zu gehen.

Kann eine Hauptverhandlung vermieden werden?

In vielen Fällen gelingt es mit anwaltlicher Hilfe, nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Dies kann im schriftlichen Wege über den Verteidiger oder in die Hauptverhandlung geschehen. Es ist findet also nicht zwingend eine Hauptverhandlung statt.

Vertretung in der Hauptverhandlung durch Strafverteidigerin

Sie wollen sich einer Hauptverhandlung nicht stellen? Müssen Sie auch nicht. Im Strafbefehlsverfahren besteht die Möglichkeit, sich nach einem Einspruch von einer Rechtsanwältin mit Vollmacht vertreten zu lassen. Sie müssen also nicht zur Hauptverhandlung kommen, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragt und bevollmächtigt haben.

Einspruchsfrist versäumt?

Wer die Einspruchsfrist versäumt, kann unter Umständen eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten, weshalb es sich nicht empfiehlt, die Wiedereinsetzung ohne anwaltliche Hilfe zu beantragen. Wer hier leichtfertig vorträgt, warum er die Einspruchsfrist versäumt hat, läuft Gefahr, dass der Antrag abgelehnt und der Strafbefehl rechtskräftig wird.

Strafbefehl im Briefkasten?

Haben Sie einen Strafbefehl vom Amtsgericht erhalten? Zögern Sie nicht und suchen Sie nach einem Rechtsanwalt für Strafrecht oder einer Fachanwältin für Strafrecht. Lassen sie sich zu den Erfolgsaussichten anwaltlich beraten und im Strafbefehlsverfahren verteidigen. Da die Einspruchsfrist mit zwei Wochen sehr kurz ist, sollten Sie mit der Anwaltssuche sofort beginnen und bei großer Zeitnot selbst schon einmal Einspruch einlegen.

Als Fachanwältin für Strafrecht prüfe ich gerne, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist. Vereinbaren Sie jetzt einen ersten kostenfreien Besprechungstermin.


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