Strafrechtliche Konsequenzen der Maskenpflicht

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Seit dem Beginn der Corona-Pandemie kommt es in hoher Regelmäßigkeit zu Strafverfahren, welche wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Verstöße gegen die sogenannte Maskenpflicht geführt werden. Ein Schwerpunkt der in diesem Bereich von den Staatsanwaltschaften eingeleiteten Strafverfahren sind Straftaten nach §§ 277 ff. StGB, welche zusammengefasst das Ausstellen und den Gebrauch (vermeintlich) falscher bzw. unrichtiger Gesundheitszeugnisse betreffen. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn dem Betroffenen eine ärztliche Bescheinigung bezüglich einer Befreiung von der Maskenpflicht erteilt wurde und die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Richtigkeit dieser ärztlichen Bescheinigung hat.

In solchen Strafverfahren ist es besonders wichtig, dass Vorgehen der Staatsanwaltschaft sowohl auf seine juristische als auch auf seine medizinische Berechtigung hin kritisch zu hinterfragen. So bedarf es zunächst einer umfassenden Analyse dahingehend, ob das entsprechende Gesundheitszeugnis (die ärztliche Bescheinigung) überhaupt medizinisch unrichtig ist. Hierbei gilt es, die im Einzelfall für die Erteilung einer Befreiung von der Maskenpflicht relevante gesundheitliche Situation des Betroffenen herauszuarbeiten. Zudem spielen in derartigen Fragestellungen komplexe Vorsatzfragen (etwa die Frage, ob der Betroffene überhaupt erkennen konnte, dass er möglicherweise nicht zu dem Personenkreis zählt, welcher von der Maskenpflicht befreit werden kann) eine entscheidende Rolle. In all diesen Konstellationen werde  ich Sie umfassend und unter Berücksichtigung sämtlicher juristischer und medizinischer Parameter beraten und eine auf Ihren Einzelfall abgestimmten Verteidigungsstrategie entwickeln. Dabei kommt mir insbesondere auch meine langjährige Erfahrung im Bereich des Medizinrechts und Medizinstrafrechts zu Gute, wodurch im Idealfall bereits die medizinische Beurteilung der Staatsanwaltschaft zu Fall gebracht werden kann.

 


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