Strafverfahren wegen Kauf von Betäubungsmitteln im Internet
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Der Kauf von illegalen Betäubungsmitteln im Internet und im Darknet ist eine Straftat, die mit harten Strafen geahndet werden kann. Zudem kann es im Sinne der strafrechtlichen Nebenfolgen zu weiteren, für Betroffenen belastenden Maßnahmen, wie einem Führerscheinentzug kommen. In diesem Artikel möchten wir Sie über die Rechtslage aufklären und Ihnen zeigen, warum es wichtig ist, sich von einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt zu beraten lassen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass der Kauf von illegalen Betäubungsmitteln im Internet und im Darknet gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt. Es ist illegal, Betäubungsmittel ohne entsprechende Erlaubnis oder Rezept zu besitzen oder zu erwerben. Auch der Versuch, solche Mittel zu erwerben, ist strafbar. Die Strafen für den Kauf von illegalen Betäubungsmitteln im Internet und im Darknet können von Geldstrafen bis hin zu langen Haftstrafen reichen. Für eine Verurteilung ist es nicht zwingende Voraussetzungen, dass die Drogen auch sichergestellt wurden. Ohne kompetenten anwaltlichen Beistand kann auch eine Liste mit Namen und Adressen, die bei dem Verkäufer sichergestellt wurde, zu einer Verurteilung führen.
Die Strafverfolgungsbehörden haben - insbesondere in Bayern - in den letzten Jahren ihre Bemühungen verstärkt, um illegale Aktivitäten im Internet und im Darknet zu bekämpfen. In vielen Fällen setzen sie spezielle Einheiten ein, um den Kauf von illegalen Betäubungsmitteln im Internet zu überwachen. Oftmals führen sie verdeckte Ermittlungen durch, um Käufer und Verkäufer zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. Nicht selten erfahren die Betroffenen davon, dass gegen sie ermittelt wird, wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor ihrer Tür steht. In anderen Fällen bekommen die Betroffenen eine schriftliche Mitteilung von der Staatsanwaltschaft oder einer Polizei-Dienststelle, dass sie Beschuldigte in einem Strafverfahren sind. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern.
Wenn Sie mit einem derartigen strafrechtlichen Problem konfrontiert sind, ist es wichtig, dass Sie überlegt handeln. Alles was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Eine Verurteilung ist auch dann denkbar, wenn die Betäubungsmittels niemals sichergestellt wurden. Nehmen Sie auf keinen Fall eigenständig einen Vernehmungstermin bei der Polizei wahr. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu schützen und eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie nach erfolgter Akteneinsicht festzulegen. Meist macht es Sinn über den Anwalt eine schriftliche Stellungnahme zu den Tatvorwürfen einreichen zu lassen. Oftmals kann - das zeigt unsere Erfahrung - durch anwaltlichen Beistand eine Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden.
Gerne können Sie mich für ein kostenfreies Erstgespräch kontaktieren.
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