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Strategien für Aufhebungsverträge: Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld

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Die Entscheidung, ein Arbeitsverhältnis mittels eines Aufhebungsvertrags zu beenden, kann für Beschäftigte mit der Sorge verbunden sein, temporär vom Bezug des Arbeitslosengeldes ausgeschlossen zu werden. Diese sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist eine Herausforderung, die es zu umschiffen gilt. In diesem Beitrag erläutern wir, wie Beschäftigte durch sorgfältige Planung und Gestaltung des Aufhebungsvertrags eine solche Sperrzeit verhindern können.

Was ist eine Sperrzeit?

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedeutet, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine Dauer von bis zu zwölf Wochen ruht. Dies führt nicht nur zu einer zeitlichen Verzögerung im Bezug, sondern auch zu einer Kürzung der Gesamtbezugsdauer. Der Hintergrund einer solchen Sperrzeit liegt in der Annahme der Agentur für Arbeit, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Aufhebungsvertrag freiwillig erfolgte.

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Strategien zur Vermeidung der Sperrzeit

Um eine Sperrzeit effektiv zu umgehen, gibt es mehrere Ansatzpunkte bei der Ausgestaltung des Aufhebungsvertrags:

  1. Kennzeichnung der Unfreiwilligkeit: Der Aufhebungsvertrag sollte deutlich machen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht freiwillig erfolgt, sondern als Alternative zu einer drohenden betriebs- oder personenbedingten Kündigung dient. Diese Formulierung hilft zu verdeutlichen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einem unvermeidbaren Schritt entspricht und nicht einer freiwilligen Entscheidung.

  2. Einhalten der gesetzlichen Kündigungsfristen: Das Beendigungsdatum im Aufhebungsvertrag muss die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen berücksichtigen. Dies stellt sicher, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses den regulären Abläufen einer Kündigung entspricht und nicht den Eindruck einer vorzeitigen Beendigung erweckt.

  3. Angemessene Abfindung: Die Höhe der Abfindung sollte in einem angemessenen Rahmen bleiben, typischerweise nicht deutlich über einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigungsdauer. Eine übermäßig hohe Abfindung könnte von der Agentur für Arbeit als Indiz für eine freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesehen werden.

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Weitere Überlegungen

Neben der sorgfältigen Ausgestaltung des Aufhebungsvertrags sollten Beschäftigte weitere Aspekte bedenken:

  • Kündigung als Alternative: In manchen Fällen kann es sicherer sein, sich kündigen zu lassen, insbesondere wenn eine höhere Abfindung im Raum steht oder besonderer Kündigungsschutz besteht. Die Aufgabe eines solchen Schutzes könnte ansonsten als freiwilliger Schritt gewertet werden und eine Sperrzeit nach sich ziehen.

  • Gerichtliche Vergleiche: Ein im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens erzielter gerichtlicher Vergleich wird von der Agentur für Arbeit in der Regel akzeptiert und führt nicht zu einer Sperrzeit, unabhängig von den vereinbarten Konditionen.

Fazit

Die sorgfältige Planung und Gestaltung eines Aufhebungsvertrags kann Beschäftigten helfen, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu umgehen. Wichtig ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten und den Vertrag so zu formulieren, dass die Unfreiwilligkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses deutlich wird. Eine professionelle Beratung kann in diesem Prozess wertvolle Unterstützung bieten und dazu beitragen, finanzielle Einbußen zu vermeiden.

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RA Uhl

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