Stratego Grund: Berliner Sparkasse übermittelt Kaufangebot der Schillingsfürst UG

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Kaufangebot der Schillingfürst UG zum Stratego Grund zu 4,25 € pro Anteil:

In den letzten Tagen wurde den Anlegern des Stratego Grund von der Berliner Sparkasse ein Kaufangebot für die Anteile an dem Stratego Grund übermittelt. Dieses Kaufangebot stammt von der Schillingsfürst UG, einer haftungsbeschränkten Gesellschaft, die als Unternehmensgegenstand die Investition in andere Unternehmensbeteiligungen und Kapitalanlagen angibt und ihren Sitz laut Handelsregister in Gadebusch hat.

Dabei bietet die Schillingsfürst UG den Anlegern 4,25 € je Anteil an dem Stratego Grund. Im Vergleich dazu bewertet die Berliner Sparkasse die Anteile an dem Stratego Grund aktuell und basierend auf den Angaben der Zielfonds mit 9,11 € (Stand: 23.11.2015, so genannter indikativer Anteilswert).

Wir raten vom Verkauf ab:

Anleger sollten sich schon vor diesem Zahlenvergleich genau überlegen, ob sie das Kaufangebot annehmen. Der angebotene Kaufpreis entspricht lediglich einem Bruchteil dessen, was die Anleger seinerzeit für den Erwerb der Anteile bezahlt haben.

Gute Aussichten auf Schadenersatzansprüche gegen die Berliner Sparkasse

In diesem Zusammenhang ist es für Anleger des Stratego Grund sicherlich sinnvoll, von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen, ob möglicherweise Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Berliner Sparkasse aus dem damaligen Erwerb entstanden sind. Schadenersatzansprüche von Anlegern des Stratego Grund sind in der Regel sogar noch höher als der eventuell noch zu erwartende Erlös aus der Abwicklung des Fonds.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat schon zahlreiche Stratego-Grund-Verfahren aussergerichtlich und gerichtlich vor dem zuständigen Landgericht Berlin gegen die Berliner Sparkasse geführt. Dies bislang immer zur Zufriedenheit der von uns vertretenen Stratego-Grund-Anleger.

Achtung: Verjährung der Schadenersatzansprüche droht zum 31.12.2015

Solche Schadenersatzansprüche verjähren allerdings kenntnisabhängig mit Ablauf des 31.12.2015. Denn die Fondgesellschaft des Stratego Grund Fonds hatte die Anleger in 2012 über die Aussetzung der Anteilsrücknahme informiert. Deshalb ist Eile geboten, damit die Schadenersatzansprüche nicht untergehen.

Kostenfreie Erstberatung vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Im Rahmen einer Erstberatung können Anleger ihren Sachverhalt prüfen lassen. Dabei nehmen wir eine erste Einschätzung vor und teilen die voraussichtlichen Kosten mit. Soweit eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, wird von uns eine Deckungsanfrage gestellt.

Lesen Sie mehr zum Stratego Grund Fonds auf unserer Homepage: www.kanzleimitte.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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