Streitfall im Energiesektor: Unser Mandant aus dem Einzelhandel versus Tengelmann Energie GmbH

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Wir vertreten ein bundesweit tätiges Einzelhandelsunternehmen in einem Rechtsstreit gegen die Tengelmann Energie GmbH, die als Vertreterin unserer Mandantin handelte und Verträge im Namen unseres Mandanten abschloss, deren Durchführung jedoch zu erheblichen Mehrkosten führte. Im Zentrum des Streits steht die Vermittlung eines Tranchenmodells am Terminmarkt durch Tengelmann, das zu unverhältnismäßig hohen Stromlieferkosten für unser Mandant führte. Dies widersprach sowohl den wirtschaftlichen Interessen als auch den vertraglich vereinbarten Konditionen. Sollte sich herausstellen, dass Tengelmann vertragliche Pflichten verletzt hat, könnte dies zu Schadenersatzansprüchen oder der Anpassung bzw. Kündigung der bestehenden Verträge unseres Mandanten führen. Dieser Fall hebt die Risiken hervor, die entstehen können, wenn der Energiebezug auf Dritte übertragen wird. Wir unterstreichen die Wichtigkeit dieses Themas durch die Anzahl ähnlicher Anfragen in unserer Kanzlei und bieten unsere Unterstützung für Betroffene an.

In einem aktuellen Rechtsstreit vertreten wir ein bundesweit tätiges Einzelhandelsunternehmen gegen die Tengelmann Energie GmbH – die als Vertreterin unserer Mandantin auftrat, Verträge vermittelte und diese im Namen unserer Mandantin abschloss und ihre vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Unser Mandant vertritt die Auffassung, dass Tengelmann durch die Vermittlung eines Tranchenmodells am Terminmarkt und die Handhabung dessen erheblich höhere Stromlieferkosten verursachte.

Vermittlung eines Tranchenmodells am Terminmarkt

Ein zentraler Streitpunkt ist die Vermittlung eines Tranchenmodells am Terminmarkt durch die Tengelmann Energie GmbH. Dieses Modell, das zur Staffelung der Energiebezugspreise über unterschiedliche Zeiträume gedacht war, führte in der Praxis zu erheblichen zusätzlichen Kosten. Unser Mandant macht geltend, dass:

  • Die Struktur des Tranchenmodells: Nicht den wirtschaftlichen Interessen unseres Mandanten entsprach.
  • Das Ausschreibungsmodell nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde
  • Kostenintensive Folgen: Die Anwendung des Modells am Terminmarkt zu unverhältnismäßig hohen Stromlieferkosten führte, die den vertraglich vereinbarten Konditionen widersprechen.

Mögliche Rechtsfolgen und Konsequenzen

Sollte sich im Rechtsstreit herausstellen, dass die Tengelmann Energie GmbH ihre vertraglichen Pflichten verletzt hat, ergeben sich für unseren Mandanten verschiedene mögliche Rechtsfolgen:

  • Schadenersatzansprüche: Erstattung der durch die mangelhafte Vermittlung entstandenen Mehrkosten.
  • Vertragsanpassung oder Kündigung: Eine Anpassung der bestehenden Verträge oder sogar eine Kündigung vom Vertrag könnten in Betracht gezogen werden.

Fazit

Der Rechtsstreit zwischen unserem Mandanten, einem bundesweit tätigen Einzelhandelsunternehmen, und der Tengelmann Energie GmbH zeigt, welche erheblichen finanziellen Nachteile entstehen können, wenn der Energiebezug auf Dritte übertragen wird und diese eigenmächtig zur Vertragsunterzeichnung berechtigt werden. Da kann unter Umständen „Der Bock zum Gärtner werden“.

Aus Anfragen in unserer Kanzlei erkennen wir, dass dieses Vertriebsmodell keine Seltenheit hat und für mehrere Betroffene Relevanz entfaltet. Wir stehen Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung und stehen mit unserer Energie an Ihrer Seite. Rufen Sie gerne an!

Foto(s): Jasper Stein


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