Stromanbieter darf in Rechnungen nicht mit Meldung an die SCHUFA drohen
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Der Stromanbieter Voxenergie drohte seinen Kunden in seinen Rechnungen mit einer Meldung an die SCHUFA, sofern die Rechnung nicht bezahlt wird. Hiergegen klagte die Verbraucherzentrale Hamburg mit Erfolg. Das Landgericht Berlin verurteilte den Stromanbieter, es zu unterlassen, eine entsprechende Formulierung zu verwenden. Dies ist richtig und wichtig, da sich Verbraucher bei einer Androhung mit der SCHUFA unter Druck gesetzt fühlen.
Entweder Zahlung oder SCHUFA-Eintrag
Im konkreten Fall hatte der Stromanbieter dem Kunden eine Rechnung mit Datum vom 26.09.2024 mit folgendem Inhalt übersandt:
„Sehr geehrter Herr […], Ihr Sachverhalt wurde aufgrund des offenen Betrages von 271,98 € ans Inkasso übergeben. Nach erneuter Prüfung und Rücksprache wurde das Verfahren, wie bereits vom Inkassobüro mitgeteilt, zur Unterbreitung eines Spezial-Angebots pausiert. [...] Sollte die Überweisung nicht bis zum 04.10.2024 erfolgen, werden wir den vollen Betrag verlangen und den Sachverhalt erneut ans Inkasso übergeben. Damit entstehen dann noch höhere Gesamtkosten. Den nicht bezahlten Betrag übergeben wir an die Schufa.“
Nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg von diesem Sachverhalt Kenntnis erlangte, erhob sie eine Unterlassungsklage gegen den Stromanbieter. Dies mit Erfolg.
Die Entscheidung des Landgericht Berlin II
Das Landgericht Berlin II entscheid mit Versäumnisurteil vom 26.03.2025 – 52 O 53/25:
„Die Beklagte [Voxenergie GmbH] wird verurteilt, es bei Meldung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, es zu unterlassen, Verbraucher – wie in dem als Anlage 2 in Kopie vorgelegten Schreiben vom 26.09.2024 geschehen – mit dem Hinweis ‚Den nicht bezahlten Betrag übergeben wir an die Schufa.‘ zum Ausgleich einer Geldforderung aufzufordern.“
Sollte Voxenergie daher weiterhin mit der SCHUFA in entsprechender Weise drohen, droht für den Stromanbieter ein saftiges Ordnungsgeld.
Folgen des Urteils
Zwar gilt das Urteil nur gegen den Stromanbieter Voxenergie, jedoch dürfte es auch weitere Unternehmen zu einem Umdenken bewegen. Bei ähnlichen Klauseln ist es nicht unwahrscheinlich, dass ebenfalls Klage gegen die entsprechenden Unternehmen erhoben wird. Dies ist auch sachgerecht, da ein SCHUFA-Eintrag für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen hat, wie zum Beispiel Nichtgewähren von Krediten oder auch Kündigung eines laufenden Kredites. Vor diesem Hintergrund fühlen sich die Kunden zusätzlich unter Druck gesetzt und begleichen auch dann eine Rechnung, wenn die Forderung tatsächlich gar nicht besteht. Es sollte daher stets zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Dies kann auch durch einen Anwalt erfolgen.
Was zu tun ist, wenn Sie einen Schufa-Eintrag erhalten
Sofern Sie einen Schufa-Eintrag erhalten haben sollten, sollten Sie zunächst Ihren Score abfragen. In einer Liste sind die entsprechenden Einträge aufgeführt. Dies können „harmlose“ Einträge sein, wie der Umstand, dass Sie neues Konto eröffnet haben oder ein Kreditinstitut eine Abfrage vor Abschluss eines Darlehensvertrages vorgenommen hat. Problematisch sind die sogenannten „negativen“ SCHUFA-Einträge. Solche werden immer dann vorgenommen, wenn eine Forderung nicht beglichen worden ist bzw. dies von einem Unternehmen behauptet wird. Es passiert immer wieder, dass Unternehmen Forderungen bei der SCHUFA anmelden, die nicht bestehen oder die Voraussetzungen eines Eintrages nicht vorliegen. In solchen Fällen sollte die Löschung des SCHUFA-Eintrages beantragt werden. Andernfalls ist mit erheblichen Nachteilen zu rechnen.
Sie haben einen SCHUFA-Eintrag erhalten? Gerne beraten wir Sie in einem solchen Fall. Buchen Sie hierzu einfach einen Termin zu einem kostenlosen Erstgespräch. Wir freuen uns auf Sie!
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