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Studio-Pesket weiter auf Abmahnkurs: Diesmal Fotos für Clipo & Baxx

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Erneut liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung des Studio-Pesket vertreten durch Herrn Hilmi Pesket vor. Neben einer Schadensersatzforderung werden mögliche strafrechtliche Konsequenzen erwähnt.

Zum Sachverhalt

Hilmi Pesket, Inhaber von Studio Pesket, bietet auf seiner Website die Anfertigung von Produktfotos an. Mit der vorliegenden Abmahnung fordert er 250 € Schadensersatz wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung. Er behauptet, es sei ein von ihm erstelltes Produktfoto für die Marke Clipo & Baxx in einem Verkaufsangebot verwendet worden. Mit der Abmahnung fordert er gleichzeitig zu einem Telefonat auf - offenbar um dem Gesprächspartner Informationen zu entlocken.

Peskets Forderung

Anders als sonst bei Urheberrechtsverletzungen üblich, verlangt Pesket weder Beseitigung noch Unterlassung der Nutzung der Fotos für Clipo & Baxx. Vielmehr fordert er sofort und ausschließlich Schadensersatz in Höhe von 250 € pro Foto. Dieses eher untypische Vorgehen lässt darauf schließen, dass die Abmahnung einen rein wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Gleichzeitig weist Pesket auf die Möglichkeit des Stellens eines Strafantrages wegen Verstoßes gegen § 106 UrhG hin.

Studio-Pesket ohne Anwalt

Anders als gelegentlich in der Vergangenheit, erfolgte die Abmahnung nicht durch die Rechtsanwaltskanzlei Kurz Pfitzer Wolf & Partner. Vielmehr mahnt Pesket selbst ab. Selbst wenn die von Pesket behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegen sollte, ist die Höhe seiner Forderung zweifelhaft. Eine mehrtägige Nutzung in einem privaten Verkaufsangebot im Internet dürfte kaum zu einem Schaden in Höhe von 250 € geführt haben.

Unsere Einschätzung

Ein Schadensersatzanspruch setzt zunächst voraus, dass ein ersatzfähiger Schaden tatsächlich eingetreten ist.

Die Forderung von 250 EUR Schadensersatz für die kurzzeitige Nutzung eines Fotos im Rahmen eines privaten Verkaufsangebots im Internet halten wir für deutlich überzogen.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung von Studio-Pesket erhalten? Wir prüfen das Schreiben und beraten Sie. Unwirksame Abmahnungen können sogar zurückgewiesen & im Gegenzug Ihre Anwaltskosten als Schaden geltend gemacht werden. Diese Möglichkeit zum Gegenschlag ist jedoch immer im Einzelfall zu prüfen.

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Foto(s): Lars Rieck


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