Sturmschäden - Welche Pflichten bestehen für Mieter und Eigentümer ? - Expertenbeitrag

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Bei starken Stürmen kommt es häufig zu Schäden durch herumfliegende Gegenstände. In rechtlicher Hinsicht stellt sich dann die Frage, ob diese ausreichend gesichert waren.

Das Landgericht Hagen hat mit Urteil vom 31.1.2023 (Az: 4 O 111/22) über einen Fall entschieden, in welchem durch die Sturm- /Orkantiefe "Zeynep" und "Antonia" Gartenmöbel von einer Dachterasse auf ein in der Nähe abgestelltes Fahrzeug geschleudert wurden und erhebliche Schäden verursachten.

Das Landgericht entschied, dass ein Anscheinsbeweis dafür spreche, dass der für die Gartenmöbel Versicherungspflichtige diese Möbel nicht ausreichend gesichert hat. Die Beklagten hatten vorgetragen, dass die Gartenmöbel mit Gummi-Spannbändern gesichert waren, die in den letzten 10 Jahren keine Schäden verursachten. Dieser Vortrag war nach Ansicht des Gerichts unzureichend. Hinsichtlich der ergangenen Sturmwarnungen wurden ja keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen.

Das Landgericht hat der Klage des PKW-Besitzers auf Schadensersatz daher weitestgehend stattgegeben.

Das Gericht stellte weiter fest, dass eine Verkehrssicherungspflicht für Gartenmöbel nur die Mieter, nicht aber die Eigentümer des Hauses trifft (Landgericht Hagen, Urteil vom 31.1.2023 - Az: 4 O 111/22).

Begründet wird dies damit, dass die Möbel im Alleinbesitz der Mieter stehen.

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Urteil vom 2.10.20212 - VI ZR 311/11) die Verkehrssicherungspflicht auf die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im Verkehrsrecht, auf Unfallschäden, Verkehrsstrafrecht und Fahrerlaubnisrecht spezialisiert.

Ein PKW-Fahrer kann sich bei einem Unfall auch nicht dadurch entlasten, dass er angibt, in den letzten 10 Jahren sei es trotz kritischer Situationen nie zu einem Unfall gekommen.

Foto(s): Fotolia_102268944_M.jpg

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