Subventionsbetrug bei Corona-Beihilfen

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Die Corona-Soforthilfen waren als schnelle und unbürokratische Hilfe für schuldlos in Not geratene Unternehmen gedacht.

In Berlin waren die notwendigen Angaben auf ein Minimum reduziert, so dass im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr schnell eine Vielzahl von Anträgen positiv beschieden wurden.

Doch nicht jeder oder jede, die einen Antrag stellten hatten auch tatsächlich einen Anspruch.

Teilweise wurde im Bewusstsein der Nichtberechtigung die Hilfe in Anspruch genommen, teilweise kursierte auch falsche Vorstellungen über die Anspruchsvoraussetzungen.

Medienberichte und der konkrete Ablauf der Bewilligung verführten zu der Annahme, dass diese Hilfen pauschal an Unternehmen ausgezahlt würden.

Die entsprechenden Ermittlungen werden durch das Landeskriminalamt Berlin geführt. Eine hohe sechsstellige Summe wurde aufgrund dieser Ermittlungen schon sichergestellt, eine Vielzahl von Verfahren eingeleitet und mindestens ein Haftbefehl vollstreckt.

Doch nicht immer sind es die brisanten Fälle, in denen etwa ein Beschuldigter Anträge für sieben Firmen stellte und 35.000 € zu Unrecht bekam. Oder eine Influencerin, die ohne nennenswerte betriebliche Ausgaben und ohne Liquiditätsengpass Behilfen kassierte wollte.

Manchmal reicht es aus, dass trotz später zugänglich gemachten Informationen, der Betreffende davon ausging, beihilfeberechtigt zu sein.

Die Grenzen zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz können dabei fließend sein.

Hinsichtlich der möglichen Sanktionen ist hier aber eine akribische und genaue Darstellung des Sachverhaltes durch einen Rechtsanwalt nötig. Kann dies doch den Unterschied zwischen einer Einstellung und mehreren Jahren Haft ausmachen.

Herr Rechtsanwalt Junge berät Sie sehr gern und kompetent in diesen Konstellationen. Er ist seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht und verfügt damit über das juristische Fachwissen und die notwendige jahrelange Erfahrung, damit Sie nicht für eine bloße Unachtsamkeit strafrechtliche belangt werden.


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