Swiss Investment Solution: Betrug! Es eilt! Anwaltsinfo

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Swiss Investment Solution (www.swissinvestmentsolution.com), besteht inzwischen der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem betrügerischen Festgeld-/Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind. 

Absolute Eile ist daher für Anleger geboten, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern,  worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar bot Swiss Investment Solution eigenen Angaben zufolge zum Beispiel "Festgeldanlagen" bei diversen z.B. europäischen Banken oder fabulierte auch von einem "Börsengang" und bot Kunden den Kauf "vorbörslicher Aktien" an.

Die Website www.swissinvestmentsolution.com ist aber inzwischen (Stand 25.07.2023) nicht mehr erreichbar.

Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin liegt/lag aber nicht vor.

Schon in einem Warnhinweis vom 30.06.2023 warnte die BaFin vor dem Anbieter www.swissinvestmentsolution.com und dessen Angeboten. 

Zwar stellte sich Swiss Investment Solution in Eigendarstellungen als "seit Jahren" einen der profiliertesten und seriösen Vermögensverwalter in der Schweiz an und prahlte damit, dass der Umsatz des Unternehmens im vergangenen Halbjahr um 10 % auf 6,3 Milliarden Euro gestiegen sein sollte, während der Vorsteuergewinn um 26,6 % auf 49 Millionen Euro zugelegt haben soll.

Doch dabei handelt es sich offensichtlich um reine "Erfindungen" von Swissinvestmentsolution.com

Auch bei den immer wieder protzerischen Darstellungen in diversen Finanzportalen wie "Swiss Investment Solution" schickt Finanzteam an die Wallstreet ... "Partnerbanken um einige polnische Geldhäuser erweitert", handelt sich offensichtlich um Falschdarstellungen von Swissinvestmentsolution.com selbst.

Ob somit die Gelder der Anleger wirklich als "Festgeld" angelegt wurden oder überhaupt ein Börsengang statt fand oder überhaupt geplant war, wie behauptet, ist sehr fraglich.

Betroffene Anleger der www.swissinvestmentsolution.com sollten  daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird!

Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die bei www.swissinvestmentsolution.com ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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