Synergie Inkasso GmbH meldet verjährte Forderung erneut an

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Schufa Einträge durch die Synergie Inkasso GmbH beschäftigen die AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB. Bereits vor einem Jahr wurden die Schufa-Recht-Experten der AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB von einem Mann aus Hessen, zu dessen Lasten ein negativer Eintrag durch die Synergie Inkasso GmbH lanciert wurde, beauftragt Hilfe zu leisten. Selbiger Mann wandte sich kurz vor dem Jahreswechsel 2017/2018 erneut an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB. Schockiert musste er feststellen, dass die Synergie Inkasso GmbH erneut einen negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG in Wiesbaden vorgenommen hat.

Handelte es sich um die gleiche Forderung?

Tatsächlich stellte sich sehr schnell heraus, dass die Synergie Inkasso GmbH den Eintrag zur gleichen Kontonummer erneut vorgenommen hatte, wie bereits vor über einem Jahr. Die Forderung wurde also noch immer verfolgt. Knackpunkt war, dass der Betroffene die Forderung nicht ausgeglichen hatte.

Unabhängig davon, dass die Forderung noch nicht ausgeglichen war, wurde die Synergie Inkasso GmbH aber wohl selbst nicht mehr tätig. Von einer Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen ist hier nichts bekannt, sodass sich in der Zwischenzeit an der rechtlichen Bewertung der Situation auch wenig zugunsten der Synergie Inkasso GmbH geändert hatte.

Änderungen zur letzten Eintragung – welche Möglichkeiten hat der Betroffene?

Tatsächlich hatten sich zwei kleine Details geändert.

  1. Zum einen wurde der Forderungsbetrag im Vergleich zum letzten Eintrag durch die Synergie Inkasso um knapp 100 Euro erhöht.
  2. Zum anderen bestand die Forderung bereits seit einigen Jahren.

Nach kurzer Prüfung fiel auf, dass der Betroffene mittlerweile gegen die Forderung die Einrede der Verjährung erheben konnte. Die Synergie Inkasso GmbH hatte die Forderung schlichtweg über einen zu langen Zeitraum nicht gerichtlich verfolgt, sodass diese nun verjährt war.

Im Resultat der Prüfung durch die Kanzlei AdvoAdvice bedeutete dies, dass weder die Forderung durchsetzbar war noch ein diesbezüglicher Schufa-Negativeintrag gerechtfertigt werden konnte. Ein weiterer Erfolg für die Kanzlei AdvoAdvice im Kampf gegen unberechtigte Schufa-Einträge.


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