Täuschungsvorwurf wegen unerlaubter Hilfsmittel – 500 Prüflinge an der FernUniversität in Hagen betroffen

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Die FernUniversität in Hagen wirft Prüflingen wegen der Benutzung angeblich nicht zugelassener Hilfsmittel (Taschenrechner) einen Täuschungsversuch vor und bewertet die Arbeiten mit „nicht ausreichend (5,0)". Nach Angaben des AStA sollen nahezu 500 Prüflinge betroffen sein. Nach derzeitigem Stand bleibt der Prüfungsausschuss bei seiner Haltung, dass es sich in den Fällen um Täuschungsversuche wegen der Benutzung unerlaubter Hilfsmittel handele. Der AStA der FernUniversität in Hagen hat Rechtsanwalt Christian Teipel von der Sozietät BIRNBAUM & Partner mit der Vertretung in den anhängigen Widerspruchsverfahren beauftragt, der bereits in der Vergangenheit erfolgreich Verfahren für den AStA der FernUniversität in Hagen geführt hat.

„Derzeit müssen wir zunächst eine verlässliche und belastbare Informationsgrundlage erhalten, um hierauf basierend das weitere Vorgehen zu beratschlagen", so Teipel. Hierfür sei es unerlässlich, dass zunächst die Fristen zur Einlegung des Widerspruchs, der schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten sei, eingehalten werden und dass jeder Betroffene den Widerspruch für sich selbst einlegt. Unter www.facebook.com/pruefungsrecht ist daher ein Muster zur Widerspruchseinlegung hinterlegt worden, welches kostenlos heruntergeladen werden kann. Außerdem finden sich auf der Seite weitere Hinweise zum richtigen Vorgehen.


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